DER SENATOR FUR VOLKSBILDUNG, BERLIN
Die Wenschenbildung in der Schule umfaßt alle Wechsel- wirkungen und Bildungsbestrebungen, die dus dem Ge— meinschoftsleben und dem Unterricht in der Schule er-— wachsen. Sie wendet sich an den gonzen Menschen und zielt auf die Entwicklung und das harmonische Zusammen— wirken aller Kräfte.
Die Vordussetzungen för eine so umfassende Bildung sind im Berliner Schulgesetz gegeben. Dementsprechend woren im Rahmen einer lebendigen Weiterentwicklung die Be- möhungen duroof gerichtet, den geeigneten Schulorganis- mus z9 schoffen und passende Bildungspläne bereitzu— stellen.
Nach den för die Berliner Oberschulen göltigen Stunden- tafeln haben die 7. und 8. Klassen zwei Stunden Kunst-— vnterricht und eine Stunde Werken. Lediglich in der 8. Klasse des aſtsprachlichen Zuges konnte nöor eine Stoönde Konst-— unterricht angesetzt werden, do hier das Griechische als neu hinzukommende Sprache einen breiten Raum in An— spruch nimmt. In allen sprachlichen Zögen der Oberschule wissenschaftlichen Zweiges sind för die 9. bis 12. Klassen je 2 Stunden Kunstunterricht angesetzt. Im mathematischen Zug haben die 9. bis II. Klassen zusätzlich je ein bzw. zwei Stunden Werken. In der Berliner Oberschoöle wissenschaft- lichen Zweiges sind duch möusische Zöge vorgesehen. An zwei Berliner Schulen werden von Ostern 1955 an die ersten 9. Klassen des möusischen Zuges mit vermehrtem Unterricht in Musik und bildnerischem Gestalten geföhrt werden. Den Abschloß des musischen Zweiges wird ein voll- göltiges Reifezeugnis bilden. Die Zahl solcher musischen Zöge ist nicht duf zwei begrenzt. Von der Zahl der Schöler-
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meldungen wird es dbhängen, ob musische Zöge allmäh— lich in allen Bezirken beheimatet werden.
In den 13. Klassen aller Zöge wird dem Schöler die Wahl einiger Arbeitsgemeinschaften(mindestens sechs Wochen- stonden) öberlassen. Kunst- und Werkunterricht wird nach den 2z. Z. göltigen Stundentafeln nur in der 13. Klasse des musischen Zuges Pfiichffach sein. In den öbrigen Zögen ist er in der Form von Arbeitsgemeinschaften möglich.
Die Grenzen oder aber die Fehler unseres in der Praxis auch jetzt noch geöbten Unterrichts- und Erziehungsver- fahrens können mit do:rin gesehen werden, doß zu ein— seitig der Intellekt duf Kosten der Sinnes- und Geföhls-— tätigkeit geöbt wörde.
Es ist sicherlich wichtig, daürauf hinzuweisen, daß die ge— samte Entwicklung der Anlagen und Fähigkeiten des jungen Menschen leidet, wenn die Sinnesorgane zu wenig geöbt ond zum Gewinn selbständiger Erfahrungen geschickt ge- macht werden und wenn die Pflege des Geföhlslebens ver- nachlässigt wird. Um der harmonischen Entwicklung aller Kräfte willen, die in den Heranwachsenden Bildung be-— wirkt, ist es also notwendig, den Bereich möusischer Er— ziehung in der Schule nachdröcklich zu pflegen.
Der Verwirklichung pädogogischer Erkenntnisse stehen aber, wie die Tradition des deutschen Bildungswesens zeigt, häufig große Schwierigkeiten entgegen. Z. Z. stehen die Bestrebungen na:ch störkerer Beröcksichfigung des Mosischen in der Schule im Wettstreit mit anderen pädago- gischen Forderungen. So soll dem jungen Menschen Zeit ond Gelegenheit zur Besinnung duf spezifische Begabungs- anlagen gelassen werden, bevor er zum Hochschölstodium kommt, und es soll ihm darum ein gewisses Maß freier Ent- scheidung in der Wahl der Bildungsgebiete zugestanden werden. Andere pädagogische Bestrebungen zielen duf die Erziehung zur Gemeinschaft, duf die Gemeinschaftskunde vnd dof die Gemeinschaftspflege, domit unsere Jugend zor Verantwortung gegenöber der Gemeinschaft und zum poli- tischen Nachdenken geföhrt werde. Daröber hindus melden sich dus Kreisen der Elternschaft, der Wirtschaft und der Berufsorganisationen Forderungen nach Vermehrung des Wissens, nach Steigerung des Umfanges an Gelerntem. Es ist bedauerlich, daß im Kampf der angemeldeten An-— spröche bisher meist die musischen Anliegen in der Er— ziehung zuröckgedrängt worden. Das liegt sicherlich daran, daß die redlen Werte musischer Erziehung för die gesamte Bildung der Jugend bis heute nicht genug erkannt werden. Es ist keine befriedigende Lösung, daß z. Z. Musik und Bildnerisches Gestalten in den 13. Klassen der sprachlichen und mathematischen Zöge nor noch in Arbeitsgemeinschaf- ten wirksam werden können und als gewichtige Bildungs-— anliegen bei der Feststellung der Reife der Abiturienten zuröcktreten.
Das Nichtbefriedigende des dugenblicklichen Zustandes wird von den Verantwortlichen empfunden, und es wird nach einer Lösung gesucht, die dem berechtigten Anspruch nach Verwurzelung des Musischen bei der Feststellung der Reife im 13. Schuljahr entspricht.
PROF. DR. EDUARD SPRANGER, TUBINGEN
Mit lebhafter Zustimmung habe ich von der Eingabe lhres Bundes Kenntnis genommen, die Sie mir freundlichst mit- geteiſt haben. Ich werde duch meinerseits in diesem Sinne wirken, wo sich för mich eine Gelegenheit dozu ergibt. Daß die von Ihnen vertrefene Sache för mich nicht eine bloße


