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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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zeige vom 22. März, die Summe von 50 Thalern zu einer den in den Ferien hier zurückblei- benden Alumnen zu bereitenden Weihnachts- und Neujahrsfreude, welche bereits seit Weih- nachten 1832(siehe oben S. 135) jährlich genehmigt worden war, auf den Etat der Anstalt für immer angewiesen wurde. Eine gleiche Summe wurde von der Güte der Hohen Behörden unterm 23. November dieses Jahres zur Feier des Fastnachts- und des Stiftungsfestes auf den Etat der Schule bleibend bewilligt. Eben so war schon im vorigen Jahre unterm 14. März von Hochdenselben genehmigt, dass den jedesmaligen Abiturienten zu Ostern und Michaelis an den beiden Tagen der mündlichen Prüfung ein besonderes Frühstück von Seiten der Hausökonomie verabreicht würde. Die Abhandlung zum Programm dieses Jahres schrieb der Professor Jacob: Commentatio de usu numeri pluralis apud poéëtas Latinos.

1842 43. Durch den zu Michaelis vorigen Jahres erfolgten Abgang des Adjunctus Dr. Dufft (s. oben S. 141) war die mit dessen Adjunctur verbundene Stelle des zweiten Geistlichen bei hie- siger Anstalt erledigt. Für dieselbe ward Herr Dr. Ph. Carl Friedrich Heinrich Bittcher zu Königsberg in Preussen von der hohen vorgesetzten Behörde ausersehen. Geboren zu Liebstadt in Ostpreussen den 27. September 1816, besuchte er von 1828 1834 das Gymnasium zu Lyk, studirte dann in Königsberg Theologie und Philosophie bis 1837, war darauf von 18381840 Mit- glied des Königl. Predigerseminars zu Wittenberg, und von 1841 1842 Hälfslehrer am Kneip- hofschen Gymnasium in Königsberg. Unterm 20. November vorigen Jahres ward ihm vom Königl. Provinzial-Schulcollegium die Ernennung zu seinem hiesigen Amte angezeigt und am 24. Februar c. ward er vom Rector, nach geleistetem Diensteide, in sein Schulamt feierlich eingeführt.

Da der Vorrath an Exemplaren der zuletzt unterm 8. März 1832 herausgegebenenBekannt- machung für Eltern und Vormünder, die ihre Kinder und Pflegebefohlenen der Landesschule Pforta übergeben wollen, eben zu Ende ging, so ward der Rector vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 20. October 1841 beauftragt, einen neuen den bestehenden Verhältnissen entsprechenden Entwurf dieser Bekanntmachung mit Zuziehung des Lehrercollegii abzufassen. Dieser ward unterm 8. Januar 1842 an die Hohe Behörde zur Prüfung eingesandt und von derselben unterm 31. März bestätigt in Druck gegeben. Es ist die fünfte Ausgabe der Bekanntmachung. Bald darauf ward dem Lehrercollegium auf seine gehorsamste Bitte um Herstellung des ursprünglichen Etats der Adjunctur von beiden hohen vorgesetzten Behörden, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 3. Februar und von des Geheimen Staats- und Cultusministers Eichhorn Excellenz unterm 6. April 1842 die tröstliche Versicherung zu Theil, dass sobald die finanziellen Verhältnisse der Anstalt es gestatteten, den Adjuncten eine angemessene Verbesserung zu Theil werden sollte.

Endlich sind zum Schlusse des Jahrhunderts auch die vom Rector im Jahre 1837 ausgearbei- teten und vom Lehrercollegium in einer Reihe von Conferenzen in allen Theilen sorgfältig ge- prüften und approbirten neuen Schülerstatuten von beiden Iohen vorgesetzten Behörden, des Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. Eichhorn Excellenz unterm 20. November und vom Königl. Provinzial- Schnlcolſegium unterm 3. December 1842 in ih- rem ganzen Umfange bestätigt nnd für hiesige Anstalt mit Gesetzeskraft versehen worden. Solche Leges und Statuten, deren eine grosse Lehr- und Erziehungsanstalt, wie die hiesige, zur sichern Regulirung ihrer innern Verhältnisse, namentlich der Haus- und Studienordnung für ihre Zöglinge, bedarf, haben seit der Gründung der Landesschule stets bestanden. Die ältesten sind aus dem Stiftungsjahre 1543 selbst, Lateinisch ausgearbeitet von dem berühmten Joachim Camerarius, Deutsch vom Rector Balduf in einer handschriftlichen Schulordnung von 1577, umgearbeitet und erweitert in der gedruckten Schulordunung des Churfürsten August von 1580, aufs Neue umgestaltet und

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