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gen Vertheilung der Klassenaufgaben empfahl der Herr Miuisterialcommissarius die Einführung von Klassenbüchern, worein täglich die Aufgaben in den verschiedenen Lectionen, so wie die Na- men der Fehlenden notirt würden. Dem gemäss wurden diese Klassenbücher seit Michaelis 1835 in allen Klassen eingeführt. Der Primus jeder Klasse hat das Eiutragen der täglichen Aufgaben und der Namen der etwa Fehlenden, so wie die Zusammenstellung der Aufgaben in eine Ueber- sicht für jede folgende Woche zu besorgen. Am Sonnabend Mittag werden diese Bücher vom Pri- mus dem Rector zum Vorlegen in der Synode gebracht und von ihm unterzeichnet am Sonntage früh durch den Famulus communis wieder abgeholt. Im Frühjahr 1838 wurde zu dieser Einrich- tung auch das Inspectorenstrafbuch(s. oben S. 21) hinzugefügt, um alle Willkühr zu re- geln; mit demselben wird es eben so wie mit den Klassenbüchern rücksichtlich des Ablieferns ge- halten.— Die im Pro-Memoria vorgeschlagene Theilung von Prima in zwei Abtheilungen im Deut- schen und Lateinischen Stil, so dass erstere der Professor Koberstein in getrennten Stunden be- hielte, letztere der Rector so einrichtete, dass ein College die zweite Abtheilung unter seiner fortgesetzten Mitwirkung übernähme, billigte der Königl. Ministerialcommissarius vollkommen und ordnete die Ausführung an(s. oben S. 130). Mit dem Vorschlage des geistlichen Inspectors Schmie- der, in Prima und Secunda von Zeit zu Zeit schriftliche Aufsätze über Aufgaben des religiösen Denkens und christlichen Glaubens anfertigen zu lassen, erklärte er sich einverstanden. Auf die gute Aussprache der Schüler und das strenge Memoriren freier Vorträge empfahl er alle Aufmerk- samkeit zu richten. Der Französische Unterricht in fünf Klassen mit besonderer Versetzung sollte auf die drei ohern Hauptklassen beschränkt bleiben und aus den beiden Tertien nur ausnahmsweise die, welche schon einige Uebung hätten, aufgenommen werden. Dem Antrage des Rectors im Pro-Memoria auf die Errichtung einer Hülfsbibliothek für die Alumnen, theils zur Unterstützung ihrer Studien überhaupt, theils zur Aushülfe der Aermern mit Lexicis u. s. w., mit einem jähr- lichen Fonds von 30 Thalern, wovon 10 aus dem Bibliotheksfonds, 10 aus dem Zeichnen- und 10 aus dem Prämienfonds entnommen werden sollten, und die als Abtheilung der Schulbibliothek der Verwaltung des Bibliothekars mit anuvertraut würde, gab er seine volle Zustimmung und ver- sprach, die Ausführung zu veranlassen, welches auch geschehen ist, indem vom Königl. Provin- zial-Schulcollegium unterm 10. Februar 1836 die Gründung einer Hülfsbibliothek genehmigt und die nöthige Anweissung desshalb an das hiesige Rentamt erlassen wurde. Endlich genehmigte der Herr Ministerialcommissarius die Aufstellung der Deutschen Lesebibliothek in einem eigenen Lo- cal, was ihr im Jahre 1836 in einem Zimmer hinter Unter-Tertia vor dem Kunstmuseum ange- wiesen wurde.
In Folge dieser Conferenzverhandlung des verehrten Herrn Ministerialcommissarius mit dem Lehrercollegium ging unterm 17. April ein Rescript Sr. Excellenz des Geh. Staatsministers v. Al- tenstein ein, worin Hochderselbe die in dem Conferenzprotocolle vom 25. März c. enthaltenen Vorschläge, die Disciplin und das Unterrichtswesen bei hiesiger Landesschule betreffend, durch- weg als zweckmässig billigt, und anzeigt, dass das Königl. Provinzial-Schulcollegium zur Ausfüh- rung derselben, so weit nicht im Einzelnen erhebliche Bedenken obwalteten, beauftragt sei. Zum Schlusse fügt Hochderselbe hinzu:„Zugleich ist es dem Ministerium eine angenehme Pflicht, das einträchtige Wirken, welches gegeuwärtig unter dem dortigen Lehrercollegium zur besondern Zu- friedenheit des Ministerii vorwaltet, so wie die gewissenhafte Sorgfalt und den treuen Fleiss, wo- mit Ew. Hochwürden insbesondere das weitere Gedeihen der dortigen Landesschule unter schonen- der Berücksichtigung ihrer wesentlichen Eigenthümlichkeiten unablässig und nach allen Richtun- gen hin zu befördern suchen, ehrend anzuerkennen.“
In diesem Jahre waren die hohen vorgesetzten Behörden mit Erust darauf bedacht, dem geist-


