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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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des Schularztes für den Fall des Eintritts der Cholera, gemeldet, welcher hier seine Wohnung und eine angemessene Entschädigung erhielt. Er blieb bis zum November 1832, wo er sich als praktischer Arzt in Freiburg niederliess, aber leider bald darauf an der Auszehrung starb. Die Anstalt blieb indess, wie die ganze Gegend umher, unter göttlicher Obhut vor dem Eintritt des Uebels bewahrt und hat keine Störung in ihrem Innern erlitten. Das Programm dieses Jahres: Initia Geometriae sgmbolicae, hatte den Adjunctus Dr. Jacobi zum Verfasser.

Unterdess war das Königl. Ministerium darauf bedacht, das Rectorat zu Pforta wieder zu be- setzen, und ersah dazu den bisherigen Director des Stralsundischen Gymnasii, Dr. Kirchner. Er nahm den desfalls unterm 9. Nov. 1831 von Seiten des K. Provinzial-Schulcollegii zu Magdeburg an ihn ergangenen ehrenvollen Antrag, nach Beseitigung einiger Bedenken, mit Freuden als eine höhere Fügung an, und hat seine billigen Hoffnungen und Erwartungen bei Uebernahme der Lei- tung dieser berühmten Schule bis dahin nicht getäuscht gefunden. Nachdem unterm 14. Jan. seine Ernennung von hoher Behörde dem Lehrercollegium gemeldet war, wurde unterm 28. März seine Einführung auf den 1. Mai festgesetzt. Am 25. April 1832 traf er mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in Pforta ein und ward von sämmtlichen Bewohnern, seinen geechrten Collegen und Mitbeamten, so wie von dem Cötus der Alumnen auf das Freundlichste und Herzlichste empfan-

gen und begrüsst. Zu seiner Einführung waren der Vicepräsident des Königl. Consistorii, Herr

von Seydewitz und Herr Regierungsrath Stubenrauch von Magdeburg als Commissarien des Königl. Provinzial-Schulcollegii hier eingetroffen, welche ihm am Morgen des 1. Mai, nach abgenomme- nem Diensteide, seine unterm 30. Januar c. ausgefertigte und vom Königl. Ministerium unterm 9. Februar vollzogene Bestallung zufertigten, worauf Herr von Seydewitz, nachdem er ihn dem versammelten Lehrercollegium vorgestellt, in feierlicher Schulversammlung ihn mit einer Rede in sein Amt einführte, welches der neue Rector, nach empfangenem Handschlage von Seiten der Alum- nen, mit einer Lateinischen Antrittsrede auspicirte. Ein festliches Mahl und ein Ball am Abend beschloss diesen Tag. Am 3. Mai wurde der neue Lehrcursus eröffnet.

Der Dr. Theol. und Phil. Karl Kirchner, Rector und erster Professor der K. Landesschule, R. d. R. A. O. 4. Kl., ist geboren den 18. Mai 1787 zu Herford, gebildet auf dem Gymnasium zu Detmold, welches damals unter Kölers Leitung stand und wo er diesem, wie dem Conrector Habicht, späterem Director in Bückeburg, viel verdankte. Er studirte von 18051809 in Halle Theologie und Philologie unter Nösselt, Knapp, Vater, Maas, Wolf, Schütz und Niemeyer, war Mitglied des philologischen und pädagogischen Seminars daselbst unter Schütz und Niemeyer und ward erst als Oberlehrer am Hallischen Waisenhause, dann von 1809 1815 als ordentlicher Leh- rer am Königl. Pädagogium in Halle angestellt. Ostern 1815 ward er als Conrector an das Gym- nasium zu Stralsund berufen, übernahm 1820 das Rectorat dieser Gelehrtenschule, ward 1825 vom Königlich. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zum Königl. Director ernannt und folgte 1832 dem Rufe in seinen gegenwärtigen Posten, auf welchem ihn 1837 des Hochseligen Königs Majestät mit der Auszeichnung des Rothen Adlerordens 4r. Klasse bechrte. Diese Notizen mögen hier über den Lebenden genügen.

Eine der ersten Sorgen des neuen Rectors war auf die Verbesserung der äussern Verhältnisse der hiesigen Adjuncten rücksichtlich ihrer Speisung und Bedienung, da sie keine eigene Wirth- schaft führen können, gerichtet. Auf seinen Antrag ward vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 6. Juni, auf Bewilligung des Königl. Ministerii, zunächst die Anstellung einer eigenen Aufwärterin für dieselben durch den Rector und Hausinspector, mit einem Jahreslohn von 50 Tha- lern und freier Wohnung genehmigt. Ferner erbot sich die hohe Behörde, beim Pachter der

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