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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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(da in dieser Klasse die Schüler ein Drittel ihrer Schulzeit, nämlich 2 Jahre, bleiben, mithin, wenn alle studirten, dieselbe noch einmal so viele Mitglieder als jede der übrigen Klassen haben würde) wird es als nothwendig erkannt, dass diese Klasse in zwei Cötus getheilt und für die zweite Hälfte ein eigener Hauptlehrer, vorläufig als letzter Professor, angestellt werde. Dieser Vorschlag ward vom K. Ministerium durchaus gebilligt, fand aber in der Ausführung theils wegen des Bedenkens rücksichtlich der Stellung beider Hälften von Prima gegen einander, ob die zweite der ersten zu coordiniren oder zu subordiniren sei, theils wegen Mangels an einer schicklichen Woh- nung, an einem Klassenlocal und an Gelde grosse Schwierigkeiten, und späterhin unter dem folgenden Rector ein Gegenstand mehrfacher Verhandlungen, ward er endlich dahin modificirt, dass die Klasse ein Ganzes und in den meisten Unterrichtsfächern vereint bleiben, dagegen in den Cor- recturstunden im Lateinischen wie im Deutschen in zwei Abtheilungen gebracht werden sollte. Die- ses kam seit 1836 zur Ausführung, so dass der Rector im Lateinischen Stil die drei ersten Ord- nungen und in den halbjährlichen Examenarbeiten die ganze Klasse behielt, die Leitung der Stilübun- gen der neuen Ordnung aber einem Collegen(dem Professor Fickert), doch im steten Zusammen- wirken mit diesem, überliess. Im Deutschen Stil behielt der Professor Koberstein beide Abthei- lungen der Klasse, jedoch in besondern Stunden für jede. 5) Die Nachmittagspredigten an den Sonn- und Festtagen sollen, mit Ausnahme der ersten hohen Festtage, der Communionstage, des Neujahrs- und des Busstages von jetzt an wegfallen, dafür Betstunden eingeführt, dem gemäss das bisherige Diaconat bei der Landesschule aufgehoben, die Seelsorge und die Taufen, Trauungen und Begräbnissdienste in den Gemeinden Pforta und Kösen dem ersten Geistlichen allein überlas- sen, die Abhaltung der Liturgie, die Betstunden und eine Anzahl Frühpredigten aber einem der Adjuncten, welcher zugleich ordinirter Geistlicher ist, übertragen werden. Dieser soll als Lehrer 12 wöchentliche Lehrstunden haben, den Klassenunterricht in der Religion mit dem geistlichen In- spector theilen und zur Abhaltung der hebdomadarischen Inspection, ausser wenn er kirchlich fun- girt, mit verpflichtet sein. Diese Bestimmungen, deren Detail sich erst später ergab(da nach des Diaconus Nalops Abgange, Johannis 1831, die geistliche Adjunctur erst im Mai 1835 besetzt ward) wurden vom Königl. Ministerium als durchaus zweckmässig bestätigt, und die neue Einrichtung der Betstunden trat nach Nalops Abgange ins Leben. 6) Um den Sinn für die Natur und die Kenntniss derselben zu fördern, sollen für die Primaner und Extraneer, welche daran Theil neh- men wollen, botanische Spaziergänge, Mittwochs und Sonnabends Nachmittags in der Schul- gartenzeit bis gegen drei Uhr, unter Leitung des Pastors Schmidt zu Flemmingen eingerichtet werden und dieser dafür aus der Schulkasse ein Honorar von 50 Thalern empfangen. Dieser Vorschlag ward vom Königl. Ministerium als zweckmässig gebilligt, und in diesem und dem fol- genden Sommer vom Pastor Schmidt ausgeführt. Nach dessen Tode fielen diese Excursionen aus, bis sie seit 1838 dem Dr. Lieber übertragen wurden, der sie seitdem alljährlich fortgesetzt hat. 7) Endlich ward genehmigt, dass die halbjährlichen Examenberichte von Zeit an als überflüs- sig wegfallen sollten. Statt deren werden, auf Verordnung des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 17. October 1840, die halbjährlichen Schülercensuren zu Eude des Jahres an diese Behörde eingeschickt.

Am folgenden Tage, den 2. Mai, hielten die beiden Königl. Commissarien eine Conferenz mit dem versammelten Lehrercollegium ab, worin verschiedene, die innern und äussern Einrichtungen der Schule betreffende Gegenstände zur Sprache kamen. Die wesentlichsten Bestimmungen waren diese: 1) dass auf des Rectors Lange Vorschlag fortan, ausser den grossen halbjährlichen Exami- nibus, in den einzelnen Klassen und in den verschiedenen Lehrgegenständen von Zeit zu Zeit in Gegenwart des Rectors, welcher dieselben anordnet und der übrigen Lehrer, so viele abkommen