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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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legt. Er hat über alle allgemeinen und besondern Angelegenheiten der Schule an die hohen vorgesetzten Behörden zu berichten, er führt die Verhandlungen über die Besetzung oder Erledigung der Alumnatstellen mit den betreffenden Collaturbehörden, so wie mit den Eltern oder Vormündern der Alumnen. Er ist Coinspector der Kirche in Pforta und übt im Auftrage des Königl. Provinzial-Schulcollegii in Gemeinschaft mit dem Hausinspector das Patronatrecht über die zur Pforte gehörigen Kirchen, Pfarren und Schulen, ingleichen mit eben demselben die Polizeigewalt innerhalb und ausserhalb des Schulhauses. Als Vorstand des Lehrercollegii führt er in den wöchentlichen Synoden, welche er erforderlichenfalls auch ausserordentlich beruft, den Vorsitz und leitet die Verhandlungen. Bei ihm müssen alle Erlaubnisse zu aussergewöhnlichen Spaziergängen, kleinen Ausflügen oder Reisen der Alum- nen nachgesucht werden. Als Lehrer ist er der Klassenordinarius von Prima und hat als Erzieher eben so wie die übrigen Lehrer eine kleine Schaar von Empfohlenen unter seine- besondern Obhut.

Die Central- und Vereinigungspuncte der Schuldisciplin wie der Verhandlungen über die gesammten Schulangelegenheiten, worin das Leben des Ganzen sich zu weiterer Ent- wickelung und Gestaltung zusammendrängt, sind die wöchentlichen Schulsynoden, zu welchen das Collegium der ordentlichen Lehrer an den Sonnabendnachmittagen zusammen- kommt. In diesen werden nach Anhörung des Lateinischen Sermons von einem der Unter- Secundaner(s. oben) zuerst im Beisein des Hausinspectors, welcher Mitglied für diesen Theil der Synode ist, die äussern und ökonomischen Angelegenheiten verhandelt und die Schulhausinspectoren gehört, welche ihre Bemerkungen schriftlich einreichen; dann werden die eingegangenen Verordnungen vorgelegt und alle zur Tagesordnung gehörigen Gegen- stände der Lehre und Disciplin und sonstige Interessen der Anstalt verhandelt und die Be- schlüsse des Collegii von einem Mitgliede desselben in das Protocollbuch eingetragen. Hier- auf erscheinen die zwölf Stubeninspectoren, und in Gegenwart derselben hält nun der zei- tige Hebdomadarius seinen Vortrag über die Erfahrungen der verflossenen Woche, das Ver- halten des Cötus im Ganzen und Einzelnen, die Ordnung in den Repetir- und Lesestun- den, die Reinlichkeit in den Stuben und sonstigen Localen, die Speisung und Pflege der Alumnen betreffend; die Inspectoren werden mit ihren Wünschen und Anträgen gehört, und empfangen vom Rector die nöthigen Anweisungen zur Mittheilung an die Alumnen. Zuletzt werden, nach Abtritt der Inspectoren, die gegenseitigen Mittheilungen über Fleiss und Ver- halten einzelner Schüler in den Klassen, auf den Stuben und sonst ausgetauscht und die wichtigern Disciplinarvorfälle der verflossenen Woche behandelt, wobei die betreffenden Schüler durch den Synodenfamulus citirt werden. Nachdem sie gehört sind und das Leh- rercollegium sich berathen hat, wird ihnen die von der Synode zuerkannte Ermahnung oder Strafe durch den Rector eröffnet. Geht aber in schlimmeren Fällen die Beschluss- nahme des Collegii auf Exclusion eines Schülers, so wird dieselbe nicht sofort mitgetheilt, sondern procrastinirt und in einer spätern Sitzung einer neuen Berathung unterworfen, deren Resultat dann entscheidend ist.

Bis dahin ist von den Einriehtungen für die öffentliche und gemeinschaftliche Erziehung und Beaufsichtigung der Alumnen gehandelt. Es hat aber das hiesige Leben und die Be- handlung der Alumnen noch eine andere eigentlich gemüthliche Seite, nämlich die der per- sönliehen Beziehungen,I worin sie zu den einzelnen Lehrern und ihren resp. Familien zunächst als Empfohlene, als Famuli u. s. f. gestellt sind, wodurch das Element der Pri- vaterziehung zu dem der öffentlichen hinzukommt. Jeder Alumnus wird nämlich(wie

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