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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
Entstehung
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es durch die Schulconstitution von 1811 für alle ohne Ausnahme gesetzlich angeordnet ist) gleich nach seiner Anmeldung vom Rector einem der zwölf ordentlichen Lehrer(ihn selbst mit eingeschlossen) als Empfohlener besonders anvertraut, so dass derselbe sich seiner gleich bei seiner Ankunft annimmt, und nach der Aufnahme bei ihm als Tutor Vaterstelle vertritt. Dadurch gewinnt der Alumnus gleich bei seinem Eintritt einen festen Schutz und Anhalt, an den er mit Vertrauen sich anschliessen und bei dem er in allen seinen Ange- legenheiten Trost, Rath und Hülfe finden kann. Der Tutor bekümmert sich nicht allein um sein leibliches Wohl und seine Gesundheit, sorgt für seine Pflege in Krankheitsfällen und macht den Eltern in bedenklichen Umständen sofort die nöthige Mittheilung, sondern be- achtet hauptsächlich auch sein geistiges, wissenschaftliches und sittliches Gedeihen, beräth sich zu dem Behuf öfter mit seinen Lehrern wie mit seinem Obergesellen über seine Kräfte und Anlagen, seinen Fleiss und Fortschritte, seine Ordnungsliebe, seine sittliche Auf- führung, seine Mängel und Eigenthümlichkeiten, bewacht seinen Umgang und achtet auf des- sen zweckmässige Wahl, sieht ihn öfter bei sich, auch wohl in seinem Familienkreise und leitet ihn durch väterlichen Rath, ernste Warnung, liebevolle Tröstung und Ermunterung. Auch übernimmt er die Aufsicht über seine Oekonomie und seine Effecten, sorgt für seine Bedürfnisse, ertheilt ihm sein Taschengeld, führt Rechnung über diess Alles, welche er vier- teljährlich den Eltern einschickt und unterhält mit diesen die Correspondenz über das ganze innere und äussere Wohl und Gedeihen des Empfohlenen. In diesem Verhältniss der Alumnen zu ihren Tutoren liegt so viel Fruchtbares und Wohlthätiges, dass die neuere Entwickelung desselben als ein wesentlicher Fortschritt der Anstalt betrachtet werden kann. Auch das Verhältniss der Privatfamuli zu den einzelnen Lehrern(was freilich nur eine kleinere An- zahl, und nur Primaner berührt) hat für Erstere etwas Bildendes und Ermunterndes durch die nähere und vertrauensvolle Stellung, welche ihnen damit gewährt wird. Wie- derum sind auch die Schüler der einzelnen Klassen näher an denjenigen Lehrer, welcher ihr Klassenordinarius ist, gewiesen, der in ihrem Privatfleiss ihnen mit Rath und That bei- steht, ihre Lectüre beachtet und die betreffenden Scheine für die Bibliothek unterschreibt, ihre Sitten und ihren ganzen Bildungsgang näher beaufsichtigt und leitet, und es an ernstem und freundlichem Zuspruch und Ermahnung nicht fehlen lässt. Ueberhaupt aber dehnt sich die väterliche Sorge der Lehrer und ihre liebevolle Theilnahme für die Zöglinge auch im freundlichen Privatverkehr nicht allein auf die Empfohlenen und auf die Schüler einzel- ner Klassen aus, da alle Zöglinge in diesem geschlossenen Vereine gewissermassen Allen angehören und auch der Familienverkehr für die, welche ihn suchen, sich unschwer findet.

Auf das religiöse Bildungselement endlich ist in einer Anstalt, wo Kirche und Schule, Unterricht und Gottesdienst von jeher so eng verbunden gewesen, vorzugsweise Be- dacht genommen. Obgleich die religiöse Gesinnung etwas Innerliches ist, das der Mensch nur sich selbst geben kann, so wird dieselbe doch durch die fromme Gewohnheit des Cul- tus, durch den Geist des Unterrichts und die Macht des Beispiels nicht wenig gefördert. Das Früh- und Abendgebet wird von dem jedesmaligen Hebdomadar mit möglichst wirk- samer Feierlichkeit gehalten. Nachdem der Cötus zur Orgelbegleitung einige Verse gesun- gen, wird nach einer geordneten Folge ein Kapitel aus der heiligen Schrift vom Lehrer vor- gelesen und erklärt, darauf ein passendes Gebet und das Vaterunser gesprochen, wobei Alle stehen, endlich mit einem Gesange von einem oder einigen Versen geschlossen. Der kirch- liche Gottesdienst wird von zwei Ortsgeistlichen, die zugleich Mitglieder des Lehrercollegii

sind, und dem Religionsunterricht in allen Klassen vorstehen, verwaltet. An demselben . 4

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