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ciplin und als ein sehr wirksames Mittel zur Aufrechthaltung der letzteren anzusehen, daher von dem guten Geiste in demselben der Geist und die Zucht im Cötus zum Theil abhängt, indem die Inspectoren Vieles unter ihren Mitschülern wahrzunehmen, zu rügen und zu bes- sern Gelegenheit haben, was dem Auge der Lehrer entgeht und verborgen wird. Die Eis- richtung selbst aber ist für beide Theile höchst wohlthätig und erspriesslich; für die Inspecto- ren, sofern sie zur Selbstbeherrschung sich genöthigt sehen, um in der Aufrechthaltung von Ordnung, Sitte und Gesetz den Uebrigen selbst als Muster voranzustehen und so ihre Autorität aufrecht zu erhalten; für die übrigen Alumnen, so fern sie in der Pflichtübung der Inspecto- ren als ihrer eigenen Mitschüler, nur den objectiven Ausdruck der gesetzlichen Ordnung wahrnehmen, der von aller Willkühr befreit seine innere Nothwendigkeit hat und daher um so williger anerkannt wird.
Als besondere Abtheilungen des Cötus sind die fünf Schulklassen, von Prima bis Un- tertertia zu betrachten, deren Unterschiede nicht allein in Bezug auf den Unterricht, sondern auf die gesammte Lebenseinrichtung der Alumnen, als eben so viele scharf abgegränzte Stu- fen angesehen und geltend gemacht werden. Hierin liegt das conservative Princip. Die Pri- maner haben als solche gewisse Vorrechte, auf welche die Mitglieder der nächsten Klassen sehnsuchtsvoll blicken, namentlich die der freien Spaziergänge; die Ober- und Untersecun- daner haben wieder gewisse Vortheile vor den Ober- und Untertertianern, und so gewinnt Jeder etwas auch für seine äussere Existenz durch das Hinaufrücken in die höheren Klassen. Dabei findet aber vollkommene Gleichheit der Rechte Aller vor dem Gesetz und der Disciplin statt, so dass jeder Versuch von Anmassung und Härte eines Höhern gegen einen niedriger Stehenden sofort die strengste Ahndung nach sich zieht und der persönliche Vorzug des Höhern nur in grösserer Bildung und Vernünftigkeit sich geltend machen darf. In dem bisher Gesagten ist das im hiesigen Organismus liegende Element der Gegenseitigkeit in der Erziehung durch fest geordnete gegenseitige Beschränkung, Berechtigung und Dienst- erweisung enthalten, welches Alle in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu einer frischen, kräftigen Thätigkeit antreibt, die in der Gewöhnung zur Pünktlichkeit und Pflicht- treue die beste Vorbereitung für das bürgerliche Berufsleben ist.
Hiezu tritt der Organismus der öffentlichen Leitung und Disciplin von Seiten der hie- sigen Lehrer und Erzieher. Den bewegenden und zusammenhaltenden Mittelpunct der Schuldisciplin und Hausordnung im stätigen und gleichmässigen Fortgange des Ge- sammtlebens bildet der zeitige Inspector Hebdomadarius, einer der ordentlichen Lehrer, welche sämmtlich— nur mit Ausnahme des Rectors und des geistlichen Inspectors — zehn an der Zahl, Professoren und Adjuncten wechselnd, diese Wochenaufsicht vom Son- nabend nach der Vesper bis wieder dahin führen. Derselbe bezieht die Inspectionsstube in der Mitte des Corridors, wo er bei Tag und Nacht sich befindet und den Cötus der Alumnen in allen Beziehungen beaufsichtigt. Er revidirt denselben beim Zubettgehen auf die Schlafsäle, revidirt spät Abends auf diesen selbst und Morgens beim Aufstehen; er hält das Früh- und Abendgebet im Betsaale(womit er in vorkommenden Fällen das Ecce oder die Todtenfeier für Verstorbene verbindet) führt die Alumnen zur Kirche, wo er sie beim Gottesdienst unter Augen hat; zum Mittagsmahl, zur Vesper und zum Abendbrod führt er die in den Tischreihen aufgestellten Alumnen in den Speisesaal und bleibt hier zugegen. In ihren Arbeitsstunden hält er Revision durch alle Stuben, wo die etwa Fehlenden auf einem Zettel ihm genannt werden müssen, beaufsichtigt in den Lesestunden das Lesen der Obern mit den Untern und stellt mehrmal des Tages, um sich der Gegenwart Aller zu


