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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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drin die lel.

kxereitien 19 Eröffnung einer Alumnatstelle wird den betreffenden Collaturbehörden vom Rector angezeigt. rd das Lai. Die städtischen, domstiftlichen und Familiencollaturbehörden sind gehalten, die Bestätigung Ren Naxle des von ihnen unter Einsendung der betreffenden Zeugnisse zu präsentirenden Recipienden ntsche ran. beim Königlichen Provinzial-Schulcollegium zu Magdeburg nachzusuchen und die gesche- re Verellitd hene Verleihung dem Rector zu melden. Keine Stelle darf zu Gunsten eines Einzelnen, inen Thell e ohne besondere Genehmigung des Königl. Provinzial-Schulcollegii, ein halbes Jahr, oder anerkannt na noch länger, unbesetzt bleiben.

Die Bedingungen zur Aufnahme eines Knaben sind: 1) dass derselbe ein Inländer sei. Die Bewohner des Herzogthums Sachsen werden vorzugsweise berücksichtigt, nur mit Ausnahme der 34 Königl. Freistellen, welche durch die ganze Monarchie gehen (wovon unten). Ausländer können nur zu Extraneerstellen, oder(jedoch nur selten und ausnahmsweise) zu einer der neufundirten Koststellen gelangen. 2) Dass er das zwölfte Jahr zurückgelegt habe. Das Alter von 1214 Jahren ist in jeder Hinsicht für die Auf-

kon freier Ga. te Stuüien ler Selüler des Gebruna er Schule n

ehdes nahme das geeignetste. Ein Jüngling von 16 Jahren und darüber kann nur aufgenommen d werden, wenn er für Unter-Secunda reif ist und besonders gute Zeugnisse, auch im Sitt-

tend bexce⸗ lichen, hat. 3) Dass er körperlich gesund und ohne störenden organischen Fehler sei. 4) Sonn⸗ Ia Dass er Evangelischer Confession sei und die Reife der Kenntnisse für Unter-Tertia mit- vird vun h bringe. Diese besteht dem Wesentlichen nach: a) Im Lateinischen: Gute Kenntniss der lindurdh Lateinischen Formenlehre und der Hauptregeln der Syntax, nach Zumpt; Fertigkeit im Ueber- Es witd de setzen nicht schwerer Stellen des Nepos, Cäsar und Ovidius, mit Vocabelkenntniss, und im lrren Prixatst- grammatisch-richtigen Uebertragen einer leichtern Erzählung aus dem Deutschen ins Latei- bungen in de nische, nebst den Anfängen der Lateinischen Verskunst. 5) Im Griechischen: Gute las die Latei- Kenntniss der Formenlehre bis zu den Verbis in incl., Uebung im Uebersetzen leichterer das läh bir- Stücke im 2. Cursus von Jacobs und in leichten Exercitien mit richtigen Accenten. c) Im Deutschen: Grammatische und orthographische Sicherheit im schriftlichen Ausdruck und

relches hane- gute Handschrift.) In der Mathematik: Fertiges Rechnen bis zu den Decimalbrüchen ür alle Ae incl. und Kenntniss der geometrischen Figuren, ihrer Eintheilung und Verwandtschaft.) In

der Geographie: eine übersichtliche Kenntniss der Erdoberfläche nach ihrer physischen und politischen Eintheilung und genauere Bekanntschaft mit der Geographie Deutschlands. J) In der Geschichte: eine übersichtliche Kenntniss der Hauptperioden, ihrer wichtigsten Völker und Begebenheiten. g) In der Religion: Sicheres Auswendigwissen der Haupt- stücke des Lutherischen Catechismus, Bekanntschaft mit der biblischen Geschichte und den Hauptbeweisstellen der christlichen Religionslehre. Die resp. Väter oder Vormünder ha- ben sich, nach erhaltener Bestätigung einer Stelle, schriftlich an den Rector zu wenden und ihm ihre etwanigen Wünsche in Betreff des für den Sohn zu erwählenden Tutors zu er-

F der Säübs dem früben ler sich ie cher Kasie infachheit ds here Schllr les Klassäele-

nete Gelerr 4 3 1.5 lne lriss öffnen. Vom Rector wird ihnen der Receptionstag zeitig vorher gemeldet. UrISle. 4 1 7 1 1 din Die Aufnahme selbst findet an zwei Hauptterminen, zu Ostern und Michaelis statt, le. ner. 4 und zwar Donnerstags und Freitags nach dem Osterfeste, und am ersten Montage und Diens- ken S1IG.

tage im October. Für die, welche durch unvermeidliche Hindernisse zurückgehalten werden,

drei Im ist im Frühjahre noch ein Nebentermin am Montage nach Jubilate, im Herbst ein gleicher

I Taufscheie auf den letzten Montag im October nachgegeben. Tags vor der Prüfung stellen die resp. ten volluger Väter u. s. w. die Recipienden dem Rector und dem von diesem ihnen zugewiesenen Tutor auden, Fid vor. Die schriftliche Prüfung im Deutschen, Lateinischen und Griechischen dauert von früh tet sein. 4 7 bis 10, unter Aufsicht eines Lehrers; darauf werden die Novitien, nach eingenommener n eine ors Erfrischung, im Beisein aller Lehrer und gewöhnlich auch ihrer resp. Väter oder Vormünder.