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Die Landesschule Pforta in ihrer geschichtlichen Entwickelung seit dem Anfange des XIX. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart : Einladungsschrift zur dritten Säcularfeier ihrer Stiftung den 21. Mai 1843 / von C. Kirchner
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an 70 80 Thaler, und kaum die Hälfte dieser Summe, wenn Kleidung und Wäsche von Hause aus besorgt werden.

Die höchste Zahl der eigentlichen Alumnen ist gesetzlich auf 180 festgestellt. Unter diesen geniessen 140 völlige Freistellen, theils königlichen, theils städtischen, dom- stiftlichen und Geschlechtspatronats, wovon später gehandelt wird. 20 sogenannte alte Koststellen zahlen von Alters her zur Schulkasse einen jährlichen Beitrag von 25 Mfl. (21 Thlr. 26 Sgr.) an Kostgeld, 20 sogenannte neufundirte Koststellen zahlen einen gleichen Beitrag von 80 Thlr. jährlich. In die Freistellen und alten Koststellen können nur Inländer, in die neufundirten, in Ermangelung von Inländern, auch Ausländer aufgenommen werden.

Die zweite Klasse der hiesigen Schüler sind die Extraneer d. h. Kostgänger, welche jeder der 12 ordentlichen Lehrer(aber der Einzelne nicht über sechs) in sein Haus und unter seine besondere Leitung, nach einem mit den resp. Eltern zu treffenden Privatab- kommen, anzunehmen berechtigt ist, die von Seiten der Anstalt nur das Beneſicium des freien Unterrichts geniessen, übrigens aber unter ganz gleichen Gesetzen und Ordnungen mit den Alumnen stehen und vor diesen, ausser den Vortheilen des Familienlebens, nur den Genuss gewisser Primanerrechte, namentlich des mehrmaligen freien Spaziergangs in der Woche haben. Die Zahl der Extraneer im Ganzen darf gesetzlich nicht über zwanzig sein, so dass 200 die höchste Zahl sämmtlicher Schüler ist.

Die Bestimmung der Landesschule ist in den obenstehenden Worten des§. I. der Bekanntmachung klar ausgesprochen. Sie ist eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, in welcher eine bestimmte Anzahl von Zöglingen, innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums, für das höhere wissenschaftliche Leben, oder für den eigentlichen Gelehrten- beruf vorbereitet wird. Das Eigenthümliche der Pforte ist, dass sie einen in sich geschlos- senen Schulstaat bildet, worin das Leben der Einzelnen in allen seinen Beziehungen völlig aufgeht. Sie werden der alma mater nicht bloss zum Unterricht, wie auf einem städtischen Gymnasium, sondern auch zur Erziehung, nicht zur Geistesbildung allein, sondern auch zu ihrer sittlichen und Charakterbildung von ihren resp. Eltern, mit Uebertragung aller elter- lichen Rechte, anvertraut und finden hier in der Totalität ihrer Ausbildung gewissermassen noch mehr als ein zweites Vaterhaus, worin sie die wichtigsten Bildungsjahre,vom reife- ren Knabenalter an bis zum Uebergange auf die Universität' zubringen. Daher nehmen in der Regel alle Pförtner aus der Anstalt für das ganze Leben das bestimmte Gepräge einer gewissen kernhaften Tüchtigkeit mit, welches nicht aus einer willkührlichen Absichtlichkeit in ihrer Erziehung, sondern wie ganz von selbst mit innerer Nothwendigkeit aus dem männ- lichen, strengen und kräftigen Geist der Disciplin, aus dem frischen Zusammenleben des Cötus zu einem bestimmten, würdigen Zweck, aus dem von aller Berührung mit städtischen Zerstreuungen geschiedenen Ernst der klassischen und diesen verwandten Studien, und aus der Methode dieser Studien selbst hervorgeht; ein Gepräge, auf das sie mit Recht stolz sind, da es ein mit innerm Kampf und Anstrengung selbsterworbenes ist. Mit Unrecht pflegt man daher den Werth der Pforte hauptsächlich nur nach ihren wissenschaftlichen Lei- stungen zu beurtheilen. Dass ihre Zöglinge ganze Menschen werden, dass sie an Gehorsam

gegen das Gesetz und den Willen der Vorgesetzten, an strenge und pünctliche Pflichter- füllung, an Selbstbeherrschung, an ernstes Arbeiten, an frische Selbstthätigkeit aus eigener Wahl und Liebe zur Sache, an Gründlichkeit und Methode in den Studien, an Regel in der Zeiteintheilung, an sichern Tact und selbstbewusste Festigkeit im Umgange mit ihres Glei-