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besorgen die Untern der einzelnen Tische, welche auch für die Ordnung und Reinlichkeit ihrer Tische und Plätze zu sorgen haben. Einer von ihnen hat, wöchentlich wechselnd, die sogenannte Wasserwoche, worin er auf die Ordnung und Sauberkeit der ganzen Stube achtet, Leuchter, Schuhwerk u. dgl. beseitigt, in den Repetirstunden die Namen der Feh- lenden dem revidirenden Hebdomadar auf einem Zettel angiebt, zum Gebrauch seiner Stube ein angezündetes Licht vom Aufwärter holt und zu gewissen Zeiten des Tags ein Paar Krüge frisches Wasser für seine Stube vom Brunnen holt. Bei strenger Winterkälte haben diess letztere die Aufwärter zu besorgen, wie überhaupt die Geschäfte des Auskehrens und Reinigens der Stuben, wie des Schuhwerks und der Kleider, wovon die Alumnen ganz ent- bunden sind, wenn nicht letzteres, das Kleiderreinigen, der Einzelne für sich zu thun vor- zieht. Kleine Dienstleistungen dagegen, wie die obengenannten, erhalten den Sinn für Ord- nung, Pünctlichkeit und Selbstthätigkeit, und fördern das durch gegenseitige Hülfe und Ver- pflichtungen vielfach verflochtene Leben im Cötus.
Auf jeder Stube hat einer der ältesten und bewährtesten Primaner als Inspector die disciplinarische Aufsicht, und die 12 Inspectoren der 12 Schülerstuben, welche vom Lehrercollegium zu Anfange jedes Semesters ergänzt und bestätigt werden, haben auch theils insgesammt, theils als Wocheninspectoren(allemal zwei) überall sowohl innerhalb als ausserhalb des Schulhauses, bei Tische, im Betsaal, auf den Schlafsälen, im Schulgarten u. s. w. unter Autorität der Lehrer und diesen in allen verantwortlich, die nächste Beaufsichtigung über den Cötus der Alumnen. Ausser diesen haben zwei Schulhausinspectoren(aus den neuen Primanern wöchentlich wechselnd) auf polizeiliche Orduung im Schulhause, und auf die Instandhaltung seiner innern Räume und des Mobiliars in demselben zu achten und darüber Sonnabends in der Synode zu berichten.— Die Famuli der einzelnen Lehrer (aus den Primanern) haben für diese gewisse Ehrendienste zu verrichten und stehen ihnen persönlich näher. Die drei Famuli communes(mit besondern Freistellen begabt) haben wöchentlich wechselnd gewisse Ehrendienste für den gesammten Cötus, z. B. das Anfer- tigen der Tisch- und Kirchenzettel und Aufträge des Rectors auszurichten, bei welchem sie Sonntags früh die Klassenbücher und das Inspectorenstrafbuch abholen und die zeitigen Wochen- und Schulhausinspectoren nebst dem Synodenfamulus ihm in ein besonderes Buch einschreiben. Zwei Präcentoren stehen dem Sängerchor der Alumnen, ein musikfertiger Schüler(als Organist mit einer eignen Stelle begabt) dem Orgelspiel in der Kirche wie im Betsaale vor. Der Primus und Secundus in jeder Klasse haben als Klassenobere auf die Klassenordnung zu achten, die Klassenbücher zu führen und solche Sonnabends au den Rector abzuliefern. Auch das Geschäft des Anziehens der Schulglocke(neben der Inspe- ctionsstube) wodurch von frühmorgens bis Abends zum Zubettgehen alle Zeiten und Geschäfte in der Anstalt geregelt werden, versehen(ausser dem Läuten zum Aufstehen, welches der Wochenaufwärter verrichtet) alle Untern der Reihe nach, vom ersten Ober-Tertianer bis zum letzten Unter-Tertianer, jeder eine halbe Woche. Ausgenommen sind nur die Famuli communes und der Calcant, auch ein Unterer, welchen der Rector erwählt, und der das Geschäft hat, die Liedernummern beim Gottesdienst in der Kirche wie beim Früh- und Abendgebet und sonstigen Schulfestlichkeiten im Betsaale aufzustecken und anzuschreiben, auch den Orgelchor auf- und zuzuschliessen. Krankenwöchner enqdlich heissen diejenigen, welche verpflichtet sind, den auf der Krankenstube befindlichen Mitgliedern ihrer Klasse die täglichen Klassenaufgaben mitzutheilen und ihnen ihre zurückgegebenen Arbeiten zu über-
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