Oberhessisches

Intelligenz- und Kreis-Blatt 12. Freitag den 25. Maͤrz 1842

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

Pa 9 75 0 1 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2851. Gießen den 18. Maͤrz 1842. Betreffend: Herum ziehende Italiener.

Der Großherzogl. Hessische

Kreis rath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises.

Nach einer Benachrichtigung Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs dahier sollen sich seit einiger Zeit in der Provinz Oberhessen Italiener, vorzugsweise solche aus dem Parmasenischen und Piemontesischen, in foͤrmlich organisirten Gesellschaften unter einem Chef, in dessen Solde sie stehen, umher treiben, und bald als Tintenverkaͤufer, bald als Orgelspieler und bald als Ab⸗ richter von Hunden, Murmelthieren ꝛc. dem Publikum sich aufdringen, unter allen Geschaͤften aber eigentlich in hoͤchst unvetschaͤmter Weise Bettelei treiben.

Ich weise Sie deshalb an, besonders auf Leutt der Art zu invigiliren, dieselben im Be⸗ tretungsfalle, wenigstens sobald sie sich nur irgend von der Hauptstraße entfernen keinen Aufent halt zu gestatten, wobei ich Ihnen zugleich bemerke, daß diese Leute groͤßtentheils mit franzoͤsischen Paͤßen versehen sind.

K. C. Kn oer r.

Zu Nr. K. G. 3081. Gießen am 18. Maͤrz 1842. Betreffend: Gebühren der Gendarmerie bei außergewöhnlichen Dienstleistungen.

N Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach einer Benachrichtigung des Commando's Gr. Gendarmerie-Division dahier, sollen schon oͤfters Faͤlle vorgekommen sein, daß Gendarmen bei Tanzbelustigungen ꝛc., wo sie zur Aufrechthaltung der Ordnung commandirt waren, an einem und demselben Tage von jedem der betreffenden Wirthe die vollen Gebuͤhren, ja sogar noch hoͤhere freiwillige Gaben genom men haben.

Das Corps⸗Commando der Gendarmerie hat nun, weil die Gendarmen durch solche Gaben leicht von den Gebern abhaͤngig gemacht werden, auch die Annahmen von freiwilligen hoͤheren Gaben dieselben herabwürdigt und zu dem Glauben verleiten kann, diejenigen, welche

am meisten bezahlen, haͤtten sich einer partheiischen Beruͤcksichtigung zu erfreuen, sich zu verfugen veranlaßt gefunden: a