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Obdberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 3.

5 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 3 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

Freitag den 1. April

Gruͤnberg am 21. Maͤrz 1842.

Zu Nr. K. G. 1786.

Betreffend: Die Regulirung der Holzpreiße in den Communalwaldungen des Forsts Burggemünden.

f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

In einem an die Großh. Burgermeister der zu dem Forst Burggemuͤnden gehoͤrigen Ge meinden am 5. Juni v. Jahres erlassenen Ausschreiben hatte ich verfuͤgt, daß, da die fuͤr die Gemeindewaldungen bestehenden Holzpreißtarife nicht mehr mit dem wahren Werthe des Holzes und den Concurrenzpreißen im richtigen Verhaͤltnisse stunden, auch für die Gemeindewaldungen allgemein die, in der Bekanntmachung vom 7. December 1840 Regierungsblatt% 29 von 1840 fuͤr die Domanialwaldungen regulirten Tarifpreiße zu Grund gelegt und angewendet werden sollten. Wenn gleich jene Verfugung ganz allgemein von allen Holzabgaben aus Gemeindewaldungen redet, so ist solche doch, wie ich vernommen, mehrfach mißverstanden, und nur auf Holzversteigerungen als anwendbar betrachtet worden. Zur Beseitigung dieses Miß verstaͤndnisses bemerke ich Ihnen, daß bei allen Holzabgaben aus Gemeindewaldungen stets die Tarifpreiße zu Grund zu legen sind, welche fuͤr die Domanialwaldungen der betreffenden Forst reviere regulirt worden sind, indem die Verhaltnisse, welche die Regulirung der Tarifpreiße fur die Domanialwaldungen eines Forstreviers veranlaßt haben, fur die Gemeindewaldungen ebenso vorliegen. f Ou vori er.

Hausrath jeder Art, Handwerkszeug, Oeconomie

Bekanntmachungen.

Versteigerungen.

72) Montags, den 4. April d. J. und die naͤchstfolgenden Tage, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen die zu dem Nachlaß des verstor⸗ benen Großh. Hofkammerraths Oßwald dahier ge⸗ hörigen Mobilien, hierunter Göld, Silber, Kupfer⸗, Zinn⸗ und Messinggeräthe, Sopha's, Stühle, Tische, Commoden, Schränke, Bettladen, mehrere Stand⸗ uhren und sehr schöne große Spiegel, überhaupt

und Gartengeräthschaften, eine ziemliche Menge an altem Eisen, Kupfer und Messing, sowie ein Vor rath von angefertigten Steinen aus dem Sandstein⸗ bruch zu Staufenberg, wie Tröge, Gossensteine, Treppentritte, Platten u. s. w. auf Ansuchen der Erbinteressenten gegen baare Zahlung, unter den er öffnet werdenden Bedingungen, versteigert werden.

Kauflustige wollen sich zur bestimmten Stunde in der Oßwald'schen Wohnung einfinden.

Gießen, den 21. März 1842.

Neitz, Großh. Hofger.⸗Secretär.