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Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Blatt * 29. Freitag den 22. Juli 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberheffische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;
später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.
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Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6406. Gießen am 18. Juli 1842.
Betreffend: Den Verein zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanstalten* im Großherzogthum Hessen.
f Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Gießen an sͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Zußfolge hoͤchsten Auftrags setze ich Sie von der nunmehr erfolgten Bildung der Organe des rubricirten Vereins, bestehend in der Central-Behoͤrde zu Darmstadt und den Bezirks⸗ Commissionen mit dem Anfuͤgen in Kenntniß, daß Sie den Ihnen von den gedachten Be⸗ hoͤrden zukommenden Aufforderungen, um Nachrichten uͤber entlassene Straͤflinge, nach Maas
gabe der Bestimmungen unter 2. in 5. 4. der Statuten des besagten Vereins willig und gerne zu entsprechen haben. K. Ch. Knorr. ö
G. 7583. Gießen am 10. Juli 1842. Betreffend: Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs aus natürlichen Kuhpocken. . Der Großherzogl. Hessische— Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises— Die in Abschrift nachstehende hoͤchste Verfuͤgung nebst der beigefuͤgten Belehrung uͤber die Kennzeichen der achten Pocken bei Kuhen theile ich Ihnen zur Nachachtung, Ihrem Bemessen und alsbaldiger oͤffentlicher Bekanntmachung derselben mit.
Ab schrüft.
K. Ch. Knorr.
. Zu Nr. D. 10,655. Darmstadt, am 3. Juli 1842. Betreffend: Wie oben. i 5 N Das Großherzoglich Hessische. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Bei dem haufigen Erscheinen der Blatternkrankheit in allen Theilen des Großherzogthums
ist es nothwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder ursprunglicher Impfstoff aus naturlichen Kuhpocken gewonnen wird. g


