Wir haben deßhalb beschlossen, von Neuem eine Praͤmie von zwei und zwanzig Gulden fuͤr diejenigen Viehbesitzer, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kuͤhe wahrgenommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden koͤnnen, auszusetzen und dabei zugleich Nachfolgendes naͤher zu bestimmen:

1) Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ihrer Kühe sind bei dem betreffenden Bezirksarzte zu machen;-

2) die Bezirksthieraͤrzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen unverzüglich eine Untersuchung der Kuͤhe, an denen die Wahrnahme gemacht worden sein soll, vorzunehmen und, falls sie dabei eine Anzeige gegruͤndet finden, schleunigst den Physikatsarzt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen. 5 f

3) Erhalt ein Physicatsarzt durch den Bezirksthierarzt davon Kenntniß, daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer Kuh bei einer vor genommenen Untersuchung begruͤndet befunden, so hat er sobald wie moͤglich mit der von der Kuh gewonnenen frischen Lymphe Kinder zu impfen und, insofern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde haftete, den betreffenden Kreis- oder Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann

4) die Auszahlung der ausgesetzten Praͤmie bei uns zu veranlassen hat.

Indem wir Sie von dieser unserer Entschließung in Kenntniß setzen, weisen wir Sie an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen betreffenden Behoͤrden danach zu instruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstehende Belehrung uͤber die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kühen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem in Ihren respectiven Verwaltungsbezirken bestehenden, Intelligenzblatte zu veroͤffentlichen und diese Veroffentlichung jedes Jahr ein- oder mehrere Mal zu wiederholen. du Thil.

v. Stein.

Belehrung über die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kuͤhen.

Die achten Kuhpocken kommen nur selten und zu unbestimmten Jahren, in diesen jedoch am gewoͤhnlichsten vom Frühjahre bis zum Herbste vor. Der Ausschlag zeigt sich nur an den Eutern, oft nur an den Strichen oder Zitzen frischmilchender Kuͤhe, besonders bei jungem Vieh, welches zum erstenmale gekalbt har. Im Allgemeinen bemerkt man oft vor dem Ausbruche der Pocken an den Thieren verminderte Freßlust, Trägheit und Mattigkeit; dabei nimmt die Milch ab und wird dünn und blaͤulich. Nach einigen Tagen entstehen in der Haut des Euters erbsengroße, harte, hervorragende Knoͤtchen, welche sich in Zeit von drei Tagen in braungelbe Knöpfe verwandeln, deren Groͤße allmaͤhlich zunimmt, waͤhrend ihr Umfang roth zu werden anfaͤngt. Drei Tage spaͤter verwandelt sich jeder Knopf, nach der Farbe des Euters, in eine weißliche, gelbliche, blaͤuliche, bleifarbige oder schwaͤrzliche Blatter von runder, eifoͤrmiger Form mit eingesenktem Mittelpunkte. Diese Blattern erreichen am achten Tage nach ihrer Erscheinung die groͤßte Ausdehnung und werden so groß, wie eine Haselnuß. Der Eindruck in der Mitte bleibt und bildet, nebst dem rothen Ringe um die Blatter, das Hauptkennzeichen. Das gewoͤhnlich mit 7 oder 8 Blattern besetzte Euter ist alsdann rosenartig entzuͤndet und schmerzhaft. Waͤhrend dieser Entwickelung ist alsdann die Pocke zur Abnahme der Lymphe geeignet, welche letztere in einer klaren, dicklichen, geruchlosen Fluͤssigkeit besteht. Gegen den zwoͤlften Tag seit dem Ausbruche bedeckt sich die Blatter mit einem gelben oder braunen