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Oberhessisches
Intelligenz und Kreis Blatt 1642.
42.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗
bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder
später eintreffende Inser per Zeile 2 kr.
Freitag den 21. October
ummer liegen. Die Inserzions
eKanntmact ungen. Gießen am 18. October 1842.
Zu Nr. K. G 11202.
Betreffend: Die Landgestütsanstalt, nun
Beschäler benutzt werdende pro 1843.
mehr die Untersuchung der als n Hengsten von Privatpersonen
1 ee Großherzoglich Hessische „Kreis rgtih des Kreiseß Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buͤr germeister des hiesigen Kreises. Sie haben innerhalb laͤngstens 8 Tagen a dato zu berichten, ob und von welchen Personen in Ihren resp. Gemeinden Hengste zum Bedecken
von Stuten im Jahr 1843 benutzt und der bevorstehenden Untersuchung unterworfen werden wollen. Trifft Ihr Bericht inner
halb der bestimmten Zeit nicht dahier ein, so wird ein Wartbote auf Ihre Kosten abgesandt
K. C. Zu Nr. K. G. 11251. Betreffend: Die Abhaltung der sog. Martinimesse zu Hanau. i Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Gi e ß en an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.
Auf Ansuchen der Kurfuüͤrstlich Hess. Polizei⸗Direction der die nachstehende Bekanntmachung in Ihren Gemeind
Knorr. —
Gießen am 19. October 1842.
Provinz Hanau beauftrage ich Sie, en zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen.
K. C. Knorr. Bekanut machung
In einem Theile der dahier gedruckten Kalender fuͤr das laufende Jahr ist die
Zeit der bevorstehenden hiesigen Herbstmesse unrichtig angegeben worden.
und Kreisblatt Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; ate bleiben bis zur nächsten N
gebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt
Zur Vermeidung nachtheiliger Irrungen wird daher hierdur gebracht, daß die hiesige Herbstmesse stets an dem, zunaͤchst Montage, mithin in gegenwaͤrtigem Jahre a m
ch zur allgemeinen Kenntniß nach Martini folgenden
Hanau den 13. October 1842.
14. November ihren Anfang nimmt.
Kurfurstliche Polizei-Direction. v. Heppe. vdt. Kunz.
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