Oberhessisches N 7 Intelligenz und Kreis-Blatt
14 f i 2 V 20. Freitag den 20. Mai 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblat m Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden
bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zu 6 mitte 1 15 f g Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträg,
später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. per Zeile 2 35 101
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Polizeilich Bekanntmachung.: 1) Ein Pudelhund von weißer Farbe mit schwarzen Ohren ist zu Kleinlinden aufgefangen und
daselbst in Verwahrung genommen worden. Das Nähere ist auf Großl. Bürgermeisterei daselbst zu erfragen Gießen den 19. Mai 1842. 6
l 4 KAreisräthliche Bekanntmachungen. ö Zu Nr. K. G. 5229. f Gießen am 13. Mai. 1842. 1
Betreffend: Die Theilung von Gebäuden. 1 Der Großherzoglich Hessische. Kreisrath des Kreises Gießen 5 an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. 9
5 Da nach der Anzeige mehrerer Großhl. Burgermeister das Ministerialamtsblatt vom 260 ö f Juni 1833 M 50. nicht in deren Besitz ist, dieselben auch behauptet haben, daß es sich nich N in der Registratur der umliegenden Gemeinden befaͤnde, so theile ich Ihnen nachstehend die sehr wichtige hoͤchste Verfugung in Abschrift mit dem Bemerken mit, in vorkommenden Falle! 10
sich genau darnach zu bemessen. einne een 19 50. ö
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Zu Num. D. 4600. Darmstadt am 26. Junius 1833.
Betreffend: Die Theilung von Gebäuden.
Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz
1 die Großherzogl. Provinzial⸗Commissarigte dahier und zu Gießen und die saͤmmtlichei N Großherzogl. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. 6
Mit Beziehung auf die§.§. 13 bis 15 der Verordnung vom 9. Februar 1811, woͤrtlich also lauten: 9 „F. 13. Sollen Hofraithen getheilt werden, so muß uber die Nützlichkeit solcher Ver
9 1 theilungen ebenfalls mit dem Gerichte zu Rathe gegangen und diese Berathung age a 0
welch
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