Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V 40. Freitag den 7. October 1842.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.
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Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 10274 Gießen am 29. September 1842. Betreffend: Den Ankauf der dießjährigen Remontepferde.
n Der Großherzogl. Hessische N Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.
Sie haben in Ihren Gemeinden alsbald zur offentlichen Kenntniß zu bringen, daß der An⸗
kauf der diesjaͤhrigen Remontepferde
am 17. October zu Friedberg,
1„ Hungen,
7700 0% e e s feld, stattfinden soll. Zur Befoͤrderung des Geschaͤfts haben Sie thaͤtig mitzuwirken.
R. C., Kn dez ————
Zu Nr. K. G. 10655. Gießen am 5. October 1842. Betreffend: Untersuchung gegen Balthasar Happel von Lollar,*
Knecht bei Ziegler Braun zu Gießen wegen Ent— wendung. 5 Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Großh. Bürgermeister des hiesigen Kreises.
Sie werden angewiesen, den Rubricaten, wenn er sich in Ihrer Gemeinde aufhalten sollte, arretiren und mir zuführen zu lassen.
K. C. Knorr. Zu Nr. K. G. 10210 Gießen am 29. September 1842.
Betreffend: Die von dem Großh. Geh. Oberforstrath Zaminer zu Darmstadt im Winter 1823 beabsichtigten Vorlesungen über Flächenaufnahmen, Abwägen, Wiesen⸗ und Wegbau. i 505 Der Großherzoglich Hessische 1 2 D 3 2 8 Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Hoͤchstpreisliches Ministerium des Innern und der Justiz hat mich benachrichtigt, daß der Großh. Geh. Oberforstrath Zaminer zu Darmstadt auch im bevorstehenden Winter den bereits im Winter 1831 und 1813 mit gutem Erfolge veranstalteten Unterricht uͤber Flaͤchenaufnahmen, Wiesen-und Wegbau ꝛc. zu ertheilen beabsichtige.
Ich weise Sie deshalb an, dieses in den Gemeinden mit dem Anfuͤgen zu veroͤffentlichen,


