Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Blatt V9. 8 Freitag den 4. Maͤrz 1842.
4 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblat
bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. f
/Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2194. Gießen am 26. Februar 1842.
Betreffend Die Verrechnung der von einzelnen Gemeinden zu be⸗ ziehenden Feldstrafen in der dritten Classe.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Nachstehende hoͤchste Verfugung vom 12. dieses M., erhalten Sie abschriftlich zur Nach⸗ 5 achtung und einstweiligen Bekannntmachung in Ihren Gemeinden. or r.
6.
Zu Num. D. 2608. Darmstadt am 12. Februar 1842. Betreffend: Wie oben.— Das Großherzogl. Hessische
Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe.
In denjenigen Gemeinden, welche Feldstrafen zu beziehen haben, sind solche vom Jahr 1843 an in der dritten Classe( 64 des Budgets) zu vereinnahmen. du Thil.
v. Stein.


