Zu Nr. K. G. 1262. Gießen am 2. Februar 1842. Betreffend: Die Verbesserung des Zuchtstierwesens in den Gemeinden.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.
Der Praͤsident des landwirthschaftlichen Vereins fuͤr Oberhessen hat mich gebeten, nachfol— gende Bekanntmachung Ihnen mitzutheilen.
Ich fordere Sie auf, sowohl Verkaͤufer, als Kaufliebhaber auf diese vortheilhafte Gelegen— heit des erleichterten Verkaufs resp. Ankaufs aufmerksam zu machen und die von dem land— wirthschaftlichen Vereine erlassene Bekanntmachung bezüglich der abzuhaltenden Maͤrkte in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen.
oer.
Bekanntmachung
des Praͤsidiums des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Betreffend: Die Abhaltung besonderer Bullenmärkte.
Oer Ausschuß unseres landw. Provinzialvereins hat unter dem 29. Novbr. v. J. die Einfuͤhrung besonderer Bullenmaͤrkte, zur moͤglichsten Erleichterung und Si— cherung des Ankaufs tuͤchiger Zuchtstiere, beschlossen.
Es moͤchte keinem Zweifel unterliegen, daß solche Maͤrkte
a) eine weit sicherere Gelegenheit zum Ankauf der den jedesmaligen Beduͤrfnissen entspre— chenden Zuchtstiere darbieten, als der bisherige Weg des Aufsuchens der Thiere von Ort zu Ort, von Stall zu Stall, zumal als der landw. Verein seinerseits durch eine besondere Com— mission bei jenen auf Verlangen mit Rath an die Hand gehen wird;
b) daß an den Kosten des Einkaufs bedeutend gespart, indem es wahrscheinlich nur der einmaligen Reise nach dem Marktorte beduͤrfen wird, um zum Zwecke zu gelangen, sowie
e) die ganz oͤffentliche Behandlung des Kaufs vor moͤglichen Mißbraͤuchen, wie die damit Beauftragten vor Nachreden uͤber verfehlte Wahl de. eher schüͤtzen durfte.
Den Verkäufern werden die Maͤrkte aber auch ein Sporn seyn, nur schoͤnes Vieh auf diese zu fuͤhren, sowie ihnen Gelegenheit gegeben wird, tüchtige Zuchtstiere auf eine vortheilhaftere Weise anbringen zu koͤnnen, indem zu vermuthen steht, daß die den Kaufliebhabern gebotene Wahrscheinlichkeit, ihren Zweck mit geringer Muͤhe zu erreichen, eine hinreichende Zahl derselben versammeln wird.
Die Verkaͤufer von Bullen sollen aber auch nach dem oben erwaͤhnten Beschlusse dadurch unterstutzt werden, daß denselben, wenn die auf den Markt gebrachten Thiere, in so fern sie schoͤn waren, nicht verkauft werden konnten, angemessene Weg— entschäͤdigungen aus der Kasse des landw. Vereins zuerkannt werden sollen, und zwar, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, 24 kr. fuͤr jede Stunde der Entfernung.
Auch Aus laͤndern wird die Concurrenz bei Bullen zugestanden.
Fragliche Maͤrkte sollen nun in Gießen, Homberg und Schotten und zwar in
Giesien am 9. März 18/2 Homberg 77 7. 7 7
Schotten„15.„ baebalten werden.


