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halb ein Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Auch wird jede Regierung die geeignete Vorkehrung treffen, daß bei solchen Faͤllen jedem Anspruche der Menschlichkeit Genuͤge geschehe
und kein Versaͤumniß eintrete.
2) Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt, so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu ersetzen, wenn entweder der betreffende Reisende diesen Ersatz aus eignen Mitteln zu leisten vermag, oder wenn die nach privatrecht⸗ lichen Grundsaͤtzen zu seiner Ernährung und Unterstuͤtzung verpflichteten Personen, naͤmlich seine Ascendenten und Descendenten, oder ein Ehegatte desselben, dazu vermoͤgend sind, was er⸗— forderlichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der heimathlichen Behoͤrde zu erheben ist.
v. Rieffel.
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Zu Nr. K. G. 907. Gießen am 31. Januar 1842.
Betreffend: Die Publication der Verordnungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Von vielen Buͤrgermeistern des hiesigen Kreises ist bisher beim Anfange eines jeden Jah⸗ res hierher berichtlich angezeigt worden, daß sie die Verordnungen 1) uͤber die s. g. Spinnstuben auf dem Lande vom 31. December 1812. 2 die oͤffentliche Sicherheit betr. vom 26. September 1816. 3) die Ertheilung von Sammelpatenten vom 9. August 1817. 4) uber das Schießen in den Staͤdten und Doͤrfern vom 24. Februar 1775. 5) die Feuer⸗Ordnung vom 18. Juni 1767, sowie 6) die verschiedenen kreisraͤthlichen Ausschreiben bezuͤglich der feuergefaͤhrlichen Dachbedeckungen, in Ihren Gemeinden bekannt gemacht haͤtten. Diese Anzeigen sind nicht noͤthig und fur die Zukunft zu unterlassen, die Publication der Verordnungen ꝛc. jedoch nach wie vor puͤnktlich zu vollziehen, und in den Publicationsbuͤchern
genau deßfallsiger Eintrag zu machen. R. S er.
Zu Nr. K. G. 1109. Gießen am 1. Februar 1842.
Betreffend: Die Landgestüts⸗Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1842.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Sie W andurch aufgefordert, zu berichten, wie viel Verzeichnisse und wie viel Be⸗ deckscheine Sie in diesem Jahr nothwendig haben werden, damit Ihnen hiernach die erforder⸗ lichen Formulare von hier zugesendet werden koͤnnen.
Kk.


