geben,— dieselbe aber auf der Adresse mit der Bezeichnung„Portopflichtige Dienstsache“ und dar⸗ unter„in Ermangelung eines Dienstsiegels“ mit Namensunterschrift und Angabe des
Amtscharacters zu versehen.
Privat⸗Angelegenheiten(Tanz⸗ und Gewerbs⸗Concessionen, Reisepässe, Paßkarten und Hei⸗ mathscheine, Jagdwaffenpaͤsse, Mobiliarfeuerversicherungen ꝛc.) sind gerade wie Gemeinde⸗Angelegenheiten zu behandeln; das dadurch entstehende Porto ist aber von den betreffenden Privaten wieder zu erheben.
Was die Art der Verrechnung des nach Vorstehendem bei den Gemeinden entstehenden Portos betrifft, so halten wir es— wenigstens vorerst und bis weitere Erfahrungen vorliegen— für das Empfehlens⸗ wertheste, daß die Großherzoglichen Bürgermeister beziehungsweise Vorsitzenden der Ortsschulvorstände Ver⸗ zeichnisse über ihre dienstlichen Porto⸗Auslagen führen und daß auf Grund dieser Verzeichnisse die Porto⸗ beträge monatlich oder vierteljährlich zur Zahlung auf die Gemeindekasse unter Rubrik:„Botenlohn und Verkündigungskosten“ angewiesen werden.— Nachstehend lassen wir ein Musterformular für solche Ver⸗
zeichnisse folgen und sind daraus die Punkte zu ersehen, auf welche es bei den Einträgen des erwachsenden
Portos vorzüglich ankommt.
Sollten in einzelnen Gemeinden bereits andere Einrichtungen wegen Verrechnung der Portokosten ge⸗ troffen sein,— durch Bewilligung einer Aversional⸗Vergütung an die Großherzoglichen Bürgermeister Behufs Bestreitung der Portokosten—, so sind dieselben nicht zu beanstanden.
Sie wollen hiernach die Gemeinde-Behörden und Beamten geeignet instruiren, insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte. 5
v. Starck. v. Gagern.
Verzeichniß
der Porto-Auslagen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Groß-Bieberau.
Art und Gegenstand Port — Or 0. der abgehenden oder einlangenden Sendungen. 5 1 eee 1 5. Januar] Bericht an Großherzogliches Kreisamt Dieburg, betr.: die Regulirung der Ortsstraßen— 10 21. Januar] Erlaß der Kreisschulcommission Dieburg, betr.: die Anschaffung neuer Schulbanke.. r
3. Februar] Bericht an Großherzogliches Landgericht Reinheim, betr.: die Verheirathung des Jak. Sommer on Groß Biebermmd— 88[Von J. Sommer ersetzt. 5. März] Schreiben der Großherzoglichen Büͤrgermeisterei g
Babenhausen, betr.: Unterstützung des Joh. Winter von Groß-Bieberau 5
Summe—— 40
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