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Gießen, am 22. Jebruar 1877.
Betreffend: Das Papierformat für die Akten der Deutschen Reichs⸗ und Staatsbehörden.
Großherzoglithe Kteisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien, sowie Kirchen- und Schulvorstände und Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. a v. Röder.
6.
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Zu Nr. M. d. J. 2314. Darmstadt, am 10. Februar 1877.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
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an sämmtliche untergebene Behörden.
Die vorgeschriebene Größe für das Papierformat zu den Akten der Großherzoglichen Behörden betrug bekanntlich bisher 13,3 Zoll(oder 33,25 Centimeter) in der Länge und 8,2 Zoll(oder 20,50 Centimeter) in der Breite.(Bekanntmachung vom 13. December 1856, Regierungsblatt von 1856, Seite 530).—
Mit Rücksicht auf den vielfachen schriftlichen Verkehr der deutschen Reichs⸗ und verschiedenen Landes⸗ behörden untereinander sind die sämmtlichen deutschen Bundesregierungen dahin übereingekommen, ein gleichmäßi unbeschadet der für Briefpapier, Tabellen und in etwaigen sonstigen Ausnahmefällen üblichen anderen For⸗ mate, für den Gebrauch der deutschen Reichs- und Staatsbehörden einzuführen, und wird demnächst eine
diesbezügliche Bekanntmachung auch in dem Großherzoglichen Regierungsblatte erscheinen.
ges Papierformat von 33 Centimeter Hoͤhe und 21 Centimeter Breite,


