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Wir weisen Sie demgemäß an, nicht nur sich selbst in der Folge für Ihre Akten eines Papierformats in der angegebenen Größe zu bedienen, sondern auch die Ihnen etwa unterstehenden Staats-, Kirchen- und Gemeindebehörden entsprechend zu instruiren,— was insbesondere Seitens der Großherzoglichen Kreisämter in den Kreisblättern zu geschehen hat.— Die vorhandenen Papiervorräthe, welche dem seitherigen dies⸗ seitigen, von dem neuen ohnedies ganz unbedeutend abweichenden Papierformate entsprechen, sind vorerst aufzubrauchen; bei Neuanschaffungen ist aber auf die Einhaltung des neuen Vereinsformats sorgfältig Be⸗ dacht zu nehmen. 0
Da wir auch wiederholt die Bemerkung machen mußten, daß manche Behörden neuerdings wieder, zum Nachtheil der Conservirung ihrer Akten, zu dünnes und wenig haltbares Papier für dieselben nehmen, so bringen wir auf's Neue bei Ihnen die in der oben allegirten Bekanntmachung hinsichtlich der Wahl einer guten, starken, nicht zu feinen Papierqualität gegebenen Vorschriften in Erinnerung.
v. Starck.
v. Gagern.
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