Ausgabe 
27.7.1871
 
Einzelbild herunterladen

Formular 2 erhält unter pos. 3 nachstehenden Zusatz: Der Holzhauerlohn-Accord ist von sämmtlichen Holzhauern, bei ihrer Annahme und vor ihrer Zulassung zur Holzhauerei, zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift unterwirft sich der Holzhauer allen Accordbestimmungen und erkennt weiter an, daß ihm die in dem Accorde enthaltenden Anordnungen der Forstbehörde bekannt gemacht worden sind.

und unter pos. 5 folgende Fassung:

Die Forstbehörde trifft hiermit Anordnung im Sinne des Artikel 61. Ziffer 20 des Forst⸗

strafgesetzes, dahin, daß alle Holzhauer während der ganzen Dauer der Holzhauerei an jedem

Werktage in der Holzhauerei zu arbeiten haben und ohne dringende Verhinderung keinen

Arbeitstag versäumen dürfen. Bei genügender Veranlassung kann ganzen Rotten von der

Großherzoglichen Oberförsterei, Rottmeistern vom Forstwarte und einzelnen Holzhauern von

dem Rottmeister Urlaub ertheilt werden.

Weiter ist im Formular 2 pos. 8 folgende Bedingung einzuschalten:

Die Summe einer jeden an einen Empfänger zu leistenden Zahlung wird auf ganze Kreuzer in der Weise abgerundet, daß 0,5 und mehr Kreuzer für einen vollen Kreuzer in Ansatz kommen, kleinere Beträge jedoch wegfallen.

Die seitherige pos. 8 wird hiernach mit Nummer 9, pos. 9 mit Nummer 10 und pos. 10 mit Nummer 11 bezeichnet.

Die gleiche Bedingung, wie unter pos. 8 des Formulars 2, ist in Formular 4 unter Nummer 7 einzuschalten, wonach sich die betreffenden Ordnungsnummern ebenfalls ändern.

Bei den Einlagebogen zu Formular 8 werden die Rubrikenspalten in der Art versetzt, daß diejenigen fürder Steigerer Namen. Wohnort. zuletzt folgen. Außerdem fällt in dem Einlagebogen für Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz die RubrikPreis per Cubikfuß in kr. weg und wird diese Spalte für ½0 Cu bikmeter in Aussicht genommen. f

Indem wir Sie sodann noch benachrichtigen, daß die betreffenden Buchdruckereien el. Ministe⸗ rial⸗Amtsblatt Nr. 22 vom 25. Mai 1837 durch Großherzogliche Ober-Forst- und Domänen Direction Weisung erhalten, die Formularien nach der neuen Redaction zu drucken, empfehlen wir Ihnen, die Großherzoglichen Bürgermeistereien sachgemäß zu bedeuten.

o n Becht oed

Lotheißen.