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Gießen, am 31. Juli 1871.
etressend: Die Ausführung des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Beifolgende von Großherzoglichem Ministerium des Innern unter dem 17. d. Mts. in obigem Betreffe weiter erlassene Verfügung theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Ihre Liquidationen wollen Sie baldthunlichst an uns einsenden.
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