8.
——
Gießen, am 17. Mai 1871.
Getressend: Die Formularien zu den Voranschlägen der Gemeinden.
Das i
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ministerialausschreiben theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit, indem wir noch besonders darauf aufmerksam machen, daß zur Aufstellung des Voran⸗ schlags für 1872 die seither im Gebrauch befindlich gewesenen Formularien für Voranschlag und Bei⸗ lagen nur insoweit benutzt werden dürfen, als darin die vorgeschriebenen Berichtigungen ohne Beeinträch— tigung der Deutlichkeit vorgenommen werden können und vorgenommen worden sind.
e
9.
——
Zu Nr. M. d. J. 4820. Darmstadt, am 10. Mai 1871.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Um das Formular für die Gemeinde- Voranschläge mit den bezüglichen neueren Verordnungen in Uebereinstimmung zu bringen, sehen wir uns veranlaßt, nachstehende Abänderungen resp. Zusätze zu dem⸗
selben zu verfügen. A. Zum Voranschlag.
1) Unter Nr. V. der statistischen Uebersicht ist„(Communal⸗) Einkommen-Steuer⸗Kapital“ statt„Personal-Steuer⸗Kapital“ zu setzen.


