2) Um eine leichtere Uebersicht über die Gemeinde-Nutzungen der Ortsbürger zu gewinnen, sind die Rubriken 80, 81 und 82 in der Weise zu trennen, daß(ohne Aenderung der Ordnungs-Nummern) der Rubrik 80 auf besonderer Zeile etwas eingerückt(wie bei Art. 158) die Worte„und Geldanschlag der Allmenden“, ebenso der Rubrik 81 die Worte„und Geldanschlag des Loosholzes“ und der Rubrik 82 die Worte„und Geldanschlag des Loostorfes“ beigefügt werden.
Die Ordnungs⸗Nummern 92 a, b und e fallen aus.
3) Ord.⸗Nr. 98 ist mit„Geldvertheilung unter die Ortsbürger“ zu bezeichnen.
4) Die Ordnungs-Nummern 126 und 148 kommen(ohne Aenderung der Nummern der folgenden Rubriken) in Wegfall.
5) Bei Rubrik 129 sind die Worte„der Armen“ durch das Wort„Hülfsbedürftiger“— mit Rücksicht auf unser Amtsblatt Nr. 13 vom 13. Mai v. J. zu ersetzen.
6) Ord. Nr. 135 erhält die Benennung„Beiträge zum Schullehrer⸗Pensionsfonds“.
7) Bei Ord⸗Nr. 154 ist das baare Betriebskapital getrennt von dem Rechnungs⸗Ueberschusse, über welchen bereits verfügt ist, in der?
Weise darzustellen, daß unmittelbar nach dem Worte„Betriebs— kapital“ die Worte„und zwar indisponibler Ueberschuß vorhergehender Jahre“, sowie auf der folgenden Zeile etwas eingerückt die Worte„und baar“ zugesetzt werden.
Zu diesem Behuf fällt Ord.⸗Nr. J p. aus. g;
8) Der Ordnungs⸗Nummer 161 ist die Bezeichnung„Beitrag zur Kreiskasse“ zu geben.
Dabei machen wir übrigens darauf aufmerksam, daß hier, nach unserem Ausschreiben vom 30. März
v. J.,— Ministerial-Amtsblatt Nr. 6— nur der Beitrag zu verausgaben ist, welchen eine Gemeinde zu dem— bei Ord. Nr. I lit. a des Kreiskasfe⸗Voranschlags vorgesehenen Ausschlag auf die sämmtlichen
Gemeinden und gemarkungs⸗selbstständigen Districte des Kreises nach deren, die Norm für Vertheilung
der Communal⸗ und Gemarkungs⸗Umlagen bildenden Gesammtsteuerkapital zu leisten hat, daß dagegen
die Beiträge der Gemeinden zu einzelnen Ausgaben der Kreiskasse, bezüglich deren auf Grund besonderer 9 3 0 bezug
gesetzlicher Bestimmungen die Beitragsverhältnisse in anderer Weise normirt sind,— Ord.⸗Nr. 1 lit. b des Kreiskasse-Voranschlags— in derjenigen Klasse, resp. unter derjenigen Rubrik des Gemeindebudgets
zu verrechnen sind, wohin die Ausgabe ihrer Natur nach gehört.. 9) Statt„Betriebskapital“ ist bei Ord.-Nr. 172 zu setzen:„Indisponibler Ueberschuß vorher⸗ gehender Jahre“.
B. Zu den Beilagen.
1) Beilage 1. a) In der Spalte„Betrag der Schulden“ sind die Worte:„1. Januar“, sowie in der Wiederholung bei den rückständigen Zinsen die Worte:„31. December“ wegzulassen, da diese Uebersicht, nach F. 30 der Instruction für die Aufstellung und Revision der Voranschläge der Ge⸗ meinden vom 2. Mai 1836, die zur Zeit der Berathung des Voranschlags wirklich vorhandenen Schulden ꝛc. enthalten soll.
b) Zur Controle für die Ueberträge aus Art. 155, 165 und 166 in Beilage 8 ist in der Wieder⸗ holung bei der 3. Klasse nach lit. d einzuschalten:
„dd, Kapitalien, aufgenommen zu den in Art. 4 Nr. 2 u. 3 des Gesetzes vom 3. Mai 1858 bezeichneten Zwecken 5 5 5 N b. e 5 8 5. add. Rückständige Zinsen hiervon bis 5 5 8 b 5. 5.
2) Beilage 2. a) Die Flächenmaße„Morgen“,„Viertel“ und„Klafter“ sind mit Rücksicht auf die neue Maß- und Gewichts-Ordnung nicht vorzudrucken, sondern nach Maßgabe des betreffenden Grund— buchs bis auf Weiteres besonders einzuschreiben.
b) In Bezug auf die rückständigen Zinsen und unverzinslichen Forderungen sind die Worte: „31. December“ nicht vorzudrucken.
3) Beilage 3. a) Vor Nr. 5 ist einzuschalten:
„Zuschuß zur 3. Klasse aus dem Ueberschuß 1. u. 2. Klasse ab mit.
f Verbleibt Ueberschuß 4
und nach dem Soll der Einnahme 3. Klasse ist weiter vorzudrucken: „und Zuschuß nach oben g 0. 5 a 5 b) Der Bescheinigung der Großherzoglichen Bürgermeisterei am Schlusse der Beilage 3 ist folgende Fassung zu geben:
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