Ausgabe 
7.6.1870
 
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9.

Giessen, am 7. Zuni 1870.

gelressend: Die Einsendung der Rechnungen an die 2. Justificatur⸗ Abtheilung Gr. Ober-Rechnungs-Kammer in revisions⸗ mäßigem Zustande.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Rirchen-Vorstände.

Großherzogliche Ober⸗Rechnungs-Kammer hat wiederholt die vielen Anstände, welche bei Einsendung und vorläufiger Prüfung der Rechnungen sich ergeben, beklagt und genauere Beachtung der bestehenden Vorschriften gewünscht. 5 1

Unter Bezugnahme auf unsere früheren Ausschreiben vom 4. Juli 1860 und 28. März 1863 machen wir Sie auf das Ausschreiben genannter Behörde vom 30. März 1864 aufmerksam und erwarten, daß Sie das darin vorgezeichnete Verfahren vollständig einhalten und künftig keinen Anlaß zu Beschwerden mehr geben werden.

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