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Preiskegelschieben ebensowenig von einer polizeilichen Genehmigung abhängig, wie das Spiel auf Kegel— bahnen überhaupt. Auch finden auf beide Arten der genannten Spiele die Vorschriften über Ausspielung von Mobiliar-Gegenständen keine Anwendung, und es ist für Preiskegelschieben und Preisscheibenschießen, insofern diese Spiele nicht etwa von Unternehmern zur Erlangung eines Gewinnes, sondern zur geselligen Unterhaltung veranstaltet werden, keine Stempelabgabe auf Grund des§. 31 der Gewerbsteuer-Verordnung u erheben.
N Indem wir Sie hiervon zu Ihrem Bemessen in Kenntniß setzen, machen wir Sie zugleich darauf aufmerksam, daß, wenn für mehrere öffentliche Belustigungen, welche der im F. 31 der Gewerbsteuer— Verordnung bestimmten Stempelabgabe unterliegen, die Erlaubniß zu deren Veranstaltung an eine und dieselbe Person ertheilt wird, doch für jede der besonderen Belustigungen zu dem Erlaubnißschein ein Stem— pelbogen von 45 Kreuzer zu verwenden ist.
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Hallwachs.


