Ausgabe 
2.11.1861
 
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14.

Zu Hr. K. G. 6148. Gießen, am 2. November 1861.

Betreffend: Die Militär⸗Durchmarsch⸗ und Etappen⸗Convention zwischen der Großherzoglich Hessischen und Königlich Preußischen Regierung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

*

n eglichee Ministerium des Innern hat durch Entschließung vom 26. v. Mts. bestimmt, daß den Bürgermeistern für Besorgung der Einquartierungsgeschäfte bei Durchmärschen Königlich Preußischer Truppen durch das Großherzogthum für die Zukunft eine besondere Vergütung nicht mehr zu bewilligen ist und daß die Hebgebühren der Gemeinde-Einnehmer für Einquartierungs-Vergütungen von den betreffenden Gemeinden zu tragen sind.

Wir setzen Sie hiervon zur Nachricht und Nachachtung in Kenntniß.

Küchler.