13.
Zu Ar. K. G. 5582 und 5784. Gießen, am 17. October 1861.
Betreffend: Die Bekanntmachung des Ablebens von Pensionären im
Regierungsblatt. Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. v. M. zu Nr. M. d. J. 10,441
weisen wir Sie an, uns von dem Ableben von Pensionären im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen jedesmal berichtliche Anzeige zu machen.
Küchler.


