Ausgabe 
17.10.1861
 
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13.

Zu Ar. K. G. 5582 und 5784. Gießen, am 17. October 1861.

Betreffend: Die Bekanntmachung des Ablebens von Pensionären im

Regierungsblatt. Das

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. v. M. zu Nr. M. d. J. 10,441

weisen wir Sie an, uns von dem Ableben von Pensionären im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen jedesmal berichtliche Anzeige zu machen.

Küchler.