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6) Diejenigen Kriegsreservisten, welche mit Säbel, Czako oder Casquet beurlaubt sind, erscheinen bei der Inspicirung im Säbel und in Rock(Collet) tuchenen Beinkleidern, Czako oder Casquet gekleidet, ferner nach ihrer Waffe, entweder in Stiefeln oder in Schuhen mit schwarzen Gamaschen. Die nicht armirten oder nicht vollständig eingekleideten Kriegsreservisten, erscheinen in Czako(Casquet) oder in Mützen. Dit nicht zur Bekleidung verwendeten Montirungsstücke nebst dem vollständigen Putzzeuge und Verpflegungs⸗ büchelchen müssen sich in dem Tornister oder Mantelsack befinden.
7) Diejenigen Kriegsreservisten, welche am 17. April 1846 ihre Dienstzeit beendet haben und einzu— stehen beabsichtigen, haben an den zur Inspicirung ihrer Waffe bestimmten Tagen, schon vor 8 Uhr dei Vormittags zur körperlichen Untersuchung zu erscheinen.
Prinz.
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