1 12. Zu Nr. K. G. 3540. N Gießen am 17. März 1845. i
Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinde-Rechnungen für 1844.
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Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
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Auch in diesem Jahre ist von der höchsten Staats⸗Behörde in Bezug auf die Gemeinde ⸗Rechnungen für 1844 allgemein der Termin zum Schlusse der Bücher auf den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnun⸗ gen an die Großh. Bürgermeister auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Großh. Rechnungskammer auf den 31. Juli d. J. bestimmt worden. N
Sie werden hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde-Einnehmer unter dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften zu verfahren ist, und daß die Nichteinhaltung der Fristen und beziehungs⸗ weise die Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderlich werdende Zwangsmaßregeln zur Folge haben werden.
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