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. Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt

39. Freitag den 24. September 1841.

Die für das dahier in seder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

19. Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr..

RKreisräthliche Vekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 8010. f Betreffend: Die Aufstellung der Steuerkataster im Allgemeinen.

N Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Das abschriftlich beifolgende Ausschreiben der Großh. Ober⸗Finanz-Kammer I. Section erhalten Sie mit dem Auftrag, nicht nur die Grundbesitzer in den geeigneten Faͤllen darnach zu belehren, und sie zur Wahrung ihrer eigenen Interessen aufzumuntern, sondern sich auch selbst darnach zu bemessen. K. Chr. Knorr. M O. F. K. I. Sect. 12,310. Darmstadt am 16. August 1841.

Betreff: wie oben.

Gießen am 20. September 1841.

Die Großherzoglich Hessische Ober ⸗Finanz⸗ Kammer IJ. Section an saͤmmtliche Großh. Kreis- und Laudraͤthe.

In unserm Schreiben vom heutigen zur 0. O. F. K. I. Sect. 12,311,die Legali⸗ sirung der Grundbuüͤcher betreff., haben wir darauf hingewiesen, welch' nachtheiligen Einfluß

der Umstand, daß die meisten Grundbesitzer bisher bei Errichtung der Steuerkataster nicht, wie

es vorgeschrieben, und zur vollstaͤndigen Erreichung des Zwecks absolut nothwendig ist, mitge⸗ wirkt haben, jetzt auf die Verification der Grundbücher aͤußert. f

Wenn daher auch fruͤher die Gemeinden nicht immer vermocht werden konnten, ihre Mit⸗ wirkung bei den Katasteroperationen eintreten zu lassen, so sollte es doch nun, wo sich der doppelte Zweck, den die Immobiliarkataster, als Steuerkataster und als Grundlage fur die Grundbuͤcher, deutlicher zu erkennen gegeben hat und den Grundbesitzern die Wahrnehmung nicht entgehen kann, daß die Aufstellung der Immobiliarkataster ihre wichtigsten Interessen berührt, wohl eher gelingen, den Grundeigenthumern ein groͤßeres und lebhafteres Interesse fuͤr die Katasterarbeiten einzuflößen. e 25

Es sind vorzuglich zwei Momente, bei welchen die Kataster⸗Instruetionen bereitwillig und sorgfaͤltige Mitwirkung der Grundbesitzer zur Ausfuhrung der Katasterarbeiten unbedingt voraussetzen, naͤmlich: ö

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