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Oberhessisches

Intelligenz- und Kreis-Blatt

30. Freitag den 23. Juli 1841.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; r 3 e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr..

Zu Nr. K. G. 6738. 2 Betreffend: Wafß Rösten des Flachses und Hanfes in fließendem asse

5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

In nachstehendem Abdrucke theile ich Ihnen eine unterm 7. l. M. des rubricirten Gegenstandes halber erfolgte hoͤchste Verfugung mit, und weise Sie an, nach Vernehmung der Gemeinderaͤthe baldigst zu berichten, wo Roͤstgruben nach diesen Vorschriften auf gemein⸗ heitlichem Boden angelegt werden sollen, damit ich die Anordnung treffe, daß solches unter technischer Leitung zweckmaͤßig und so geschehe, daß das Wasser aus solchen wo moͤglich fruͤher als vor dem naͤchsten 1. Februar in fließende Baͤche abgelassen werden koͤnne.

Ouvrier.

Zu Nr. D. 10,270.. Darmstadt am 7. Juli 1841.

Betreff: Wie oben. g 5 5 Das Großherzogliche Hessische

Ministerium des Innern und der Justiz

an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe in der Provinz Oberhessen.

Von mehreren Seiten sind gegen die in Folge unseres Ausschreibens vom 30. Sep⸗ tember 1839 ad M D. 8903 und 14,350 getroffenen localpolizeilichen Anordnungen Recla⸗ mationen erhoben worden. Aus den desfalls eingeleiteten Verhandlungen hat sich ergeben, daß, wie wir auch bei Erlassung jenes Ausschreibens angenommen hatten, an den meisten Orten der Gegenden, wo das Roͤsten des Flachses im Wasser üblich und wo man Thauröste

Grünberg am 14. Juli 1841.

einzuführen nicht geneigt ist, der Zweck durch Anlegung von Gruben, um in solchen, statt

in Baͤchen, zu roͤsten, sehr gut erreicht werden kann.

Dagegen scheint die Abneigung, welche man an mehreren Orten gegen die Anlegung solcher Gruben hat, theils in Vorurtheil und vieljaͤhrigem Gebrauch des Roͤstens in fließendem Wasser, theils in der Unkenntniß, zweckmaͤßige Roͤstgruben anzulegen, ihren Grund zu finden.