5) Friedrich Martin Emil Hoͤrster von Gießen.
6) Jacob Hahn von Steinbach.
7) Johann Jeremias Andreas Emil Hartmann von Gießen. 8) Christian Noll daselbst.
9) Konrad Weiß von Großenlinden.
10) Jacob Kroͤck von Heuchelheim.
11) Wilhelm Rinn daselbst.
12) Georg Christoph Bahrdt von Koͤnigsberg.
13) Johann Philipp Kraͤmer von Leihgestern.
14) Peter Schaͤfer daselbst.
15) Konrad Rohrbach von Lollar.
16) Johann Philipp Pausch von Wieseck.
17) Johann Heinrich Klotz von Großenlinden.
18) Ludwig Stamm von Rodheim.
Hinsichtlich der Depotanspruͤche beziehe ich mich gleichfalls auf die bekannten gesetzlichen Vorschriften, und meine Ihnen schon mehrmals ertheilten Instructionen, mit dem Anfuͤgen, sogleich in den Gemeinden bekannt zu machen, daß derjenige, welcher die Versetzung in das Depot nach Artik. 17, oder die einjaͤhrige Zuruͤckstellung nach Artik. 18 des Rekrutirungs— Gesetzes anzusprechen beabsichtige, diesen Anspruch alsbalden, oder doch binnen der Zeit der Anheftung der Ortsliste bei Ihnen vorzubringen habe.
Bei der Beurtheilung der Frage, ob der Depotansprechende vermogend genug sei, einen Stellvertreter zu stellen, ist die Summe von 88 fl. als Norm anzusehen.
Die Depotprotocolle werden Sie, wo moͤglich, mit der Ortsliste, oder doch moͤglichst bald nach derselben an mich gelangen lassen, und die Offenlegung erst dann eintreten lassen, wenn diese Protocolle von mir an Sie zurückgeschickt worden sind.
Schließlich bemerke ich noch, daß Zeugnisse wegen solcher Fehler, welche, wie Hart— hoͤrigkeit, Bloͤdsinn ꝛc. ꝛc. nicht aͤußerlich erkannt werden koͤnnen, von den Conscriptionspflich⸗ tigen bei der Musterung vorgelegt werden muͤssen, und daß alle diejenigen, welche sich nicht vertreten lassen, in Selbstperson bei der Musterung erscheinen muͤssen.
Sie werden auch hieruͤber die noͤthige Bekanntmachung erlassen.
Aus besonderem Auftrag Der Regierungs-Rath Eckstein.
Grünberg am 17. Januar 1841.
Zu Nr. K. G. 476.
Betreffend: die Musterung und Conseription im Jahre 1841. f Der Großherzoglich Hessische r Kreisrath des Kreises Grünberg
5 an die Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises.
Ich weise Sie an, unverzuͤglich die Vorarbeiten zur diesjaͤhrigen Musterung vorzu⸗ nehmen, somit alsbald die Ortslisten aufzustellen, so daß solche uberall bis zum 1. Februar oͤffentlich angeheftet sein koͤnnen. Sie werden bei diesem Geschaͤfte genau nach den Vorschrif— ten der Verordnung vom 30. April 1831 über Ausfuhrung des Rekrutirungsgesetzes vom 30. April 1831 in den 58. 6— 14 verfahren. Zu den Auszuͤgen der Geistlichen uͤber die 1821 gebornen Dienstpflichtigen sind nur die vorgeschriebenen gedruckten Formularien, welche


