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Oberhessisches 5* N 50* f Intelligenz- und Kreis-Blatt V 34. Freitag den 20. August 1841.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; . e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

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5 reisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 7705. Grünberg am 14. August 1841.

Betreffend: In U. S. Den dem Hieronimus Herzberger II. in Queckborn 8 entkommenen kupfernen Brandweinblase-Hut.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Großherzogl. Burgermeister dieses Kreises.

Dem Hieronimlis Herzberger II. zu Queckborn ist in der Nacht vom 27. auf den

28. v. M. der Hut von seiner Brandweinblase entwendet worden. Sie werden zur Ent

deckung des Entwenders alle Sorgfalt anwenden und falls solcher entdeckt werden sollte,

alsbaldige Anzeige machen. 5

In Verhinderung Großh. Kreisrathes C. Fuhr, Kreissecretaͤr.

Zu Nr. K. G. 7568. Gruͤnberg am 16. August 1841.

Betreffend: Die Niederkunft der Margarethe Seng von Atzenhain zu Beltershain.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Die in obiger Beziehung bei mir erwachsenen Acten veranlassen mich, Sie hierdurch anzuweisen: sobald eine fremde Person in Ihrem Orte erkrankt, welche mittellos ist, haben Sie zwar sofort fuͤr deren einstweilige Unterbringung und Verpflegung zu sorgen, allein, um demnaͤchstigen Verhandlungen wegen uͤbersetzter Gebuͤhren und Verpflegungskosten zu begegnen,

haben Sie sofort die Heimathsbehoͤrde des armen Kranken von dessen Erkrankung und daß, und unter welchen Bedingungen Sie einstweilen für dessen Verpflegung Sorge getragen haͤtten,

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in Kenntniß zu setzen, damit die Gemeinde, welcher der Kranke angehoͤrt, ihr Interesse wahren,

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