Signalement:
Alter: 27 Jahre, Nase: gewoͤhnlich, Groͤße: 5“ 2“ 5 Mund: gewoͤhnlich, Haare: dunkelblond, Kinn: rund, Stirne: offen, Gesichtsfarbe: frisch. Augen: blau, Zu Nr. K. G. 8507. Grünberg am 13. September 1841.
Betreffend: Die Untersuchung gegen die Theilnehmer an einer hochverrä⸗ therischen Verbindung, insbesondere des Ausschneiders Georg Friedrich Bauer von Darmstadt und des Drehergesellen Elias
Wendel von Psungstadt.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzogl. Buͤrgermeister und Localpolizeibeamten dieses Kreises. a
Aus: den in rubr. Betreff gefuͤhrten Untersuchungen hat sich die Betheiligung des Aus schneiders Georg Friedrich Bauer aus Darmstadt und des Drehergesellen Elias Wendel aus Pfungstadt ergeben. Ersterer befand sich gegen Ende Juli l. J. seit langerer, Letzterer im April l. J. seit kuͤrzerer Zeit in Paris.
Indem ich Ihnen nachstehend die Signalements der genannten Individuen mittheile, gebe
ich Ihnen auf, dieselben im Betretungsfalle zu arretiren und wohlbewacht anher abzuliefern. N J.. V.
C. Fuhr, Kreissekretaͤr. I. Signalement des Georg Friedrich Bauer aus Darmstadt.
Alter: 26 Jahre, Gesichtsform: laͤnglich,
Große: 6“(Darmstaͤdter Maas,) Gesichtsfarbe, bleich,
Haare: hellblond, Bart: keinen,(im Jahr 1840) Augen: klein, Statur: eher schwach, als stark, Mund: gewoͤhnlich, Besondere Zeichen: keine bekannt.
Nase: gewoͤhnlich, f Bauer hat die Kieferprofession erlernt, diese aber spaͤter mit dem Geschaͤft eines Ausschneiders vertauscht. Am 2. Mai 1834 erhielt er von dem Gr. Kreisrath zu Darmstadt ein Wanderbuch, fur die Zeit bis Ende 1835 gültig, ausgefertigt. Bei der Musterung im Jahr
1835 wurde er untauglich befunden und in Folge dessen wurde die Wandererlaubniß auf un⸗
bestimmte Zeit ausgedehnt. a II. Signalement des Elias Wendel aus Pfungstadt.
Alter: 24 Jahre, Mund: mittelmaͤßig mit duͤnnen Lippen, Groͤße: mittelmaͤßig, Nase: klein,
Haare: braun, Gesichtsfarbe: bleich,
Stirne: hoch, Statur: schlank,
Augen: blau oder grau, Physionomie: freundlich.
Er erhielt fruher einen Heimathschein, bis zum Mai 1837 gültig, ausgestellt, welchen er nach Ablauf dieser Zeit nicht zuruͤckgegeben hat. 5 8
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