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nach Verhältniß seines Zeitaufwandes, von dem Vorstande bestimmt, doch werden, wie es sich von selbst versteht, auch den andern Vorftandspersonen die im Interesse der Gesellschaft gemachten Auslagen vergütet. 5 5. 5. In jedem Jahre wählen die Vereinsmitglieder; welche in der Stadt wohnen, in welcher die Versammlung statt⸗ findet, aus ihrer Mitte eine ihnen beliebige Commission von 6 bis 12 Personen, die im Einverständniß mit dem Vorstand die für die Versammlungen nothwendigen Einrichtungen trifft. 5 §. 6. Als Ehrenmitglieder und ohne alle Beitragspflicht, mit Zutrittsrecht in alle Versammlungen, werden aufgenommen, sämmtliche Herren Minister und Staatsräthe der deutschen Zoll⸗Vereinsländer, nebst denjenigen Staatsbeamten, welche das 4 betreffende Gouvernement zum Besuch der Jahresversammlung allenfalls als Commission ernennen wird. Endlich alle Redac⸗ toren oder Inhaber von Zeitungen, wenn Sie die Spalten Ihrer Blätter dieser Sache, wenn auch nur beengt, öffnen zu wollen erklären. §. 7. Als Diplom gilt die Quittung über bezahlten Beitrag, den Ehrenmitgliedern wird eine eigene Karte mit der Bitte um Annahme des Beitritts übergeben. §. 8. Der Seeretär ist zugleich Rechner und Cassier des Vereins, und legt jährlich einen muthmaßlichen Voranschlag dem Vorstande vor, der von diesem der Jahresversammlung mit der Rechnung des abgelaufenen Jahres zur Berathung und Genehmigung übergeben wird. Der Sekretär hat eine der Einnahme angemessene Caution zu leisten, die in seinem Wohnorte deponirt wird. 5 e§. 9. In der Versammlung präsidirt einer der vier Vorßandsmitglieder, je nach der alphahetischen Reihe der Namen, 0 in deren Abwesenheit der von der Localversammlung Er wählte, welcher Letzterer jedenfalls als zweiter. Predsident alsdann den Vorsitz hat, wenn über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes berathen und beschlossen werden soll. § 10. Jedes Mitglied erhält mit der Einladung zur Jahresversammlung eine möglichst kurze gedruckte Geschästsordnung, foweit eine solche zur ordnungsmäßigen Berathung nothwendig ist. §. 11. Die Jahresversammlung bestimmt die Stadt, in welcher die nächste Versammlung gehalten werden soll.

Indem wir vorstehende Ansicht einstweilen der Oeffentlichkeit übergeben, werden wir, sobald nur immer möglich, Sub⸗ seriptionslisten zu Beitrittserklärungen in möglichst ausgedehnter Weise versenden. Es können zwar jetzt schon bei der Redac⸗ ton dieses Blatts, Beitrittserklärungen in die hierzu offen gelegte Liste eingetragen, oder schriftlich angezeigt werden.

Anfangs Juni 1841.

1) Ferd. Bassermann, Banquier in Mannheim. 10) Christ. Ad. Fries, Bangquier in Heidelberg. 2) Jac. Bertram, Banquier in Wiesbaden. 11) Jos. Hoffmann, in Breslau. g 5 3) J. Beuther, Großhändler in Lindau. 12) Ernst Emil Hoffmann, in Darmstadt.

4) J M. Elch, Fabrikant in Kaufbeuern.. 13) Wilh. C. Pfeiffer, Fabrikant in Hessen-Cassel. 5 5) M. M. Enderleng, Fabrikant in Lindau. 14) Reuß⸗Zefferer in Coln. f 5 6) G. Gail, Fabrikant in Gießen. 15) Rupprecht und Comp., Großhändler in Lindau. 1 7) Carl Gräff, Fabrikant in Bingen.. 16) Friedr. Schrader, Fabrikant in Kaufbeuern.

8) Gebr. Heinzelmann, Fabrikanten in Kaufbeuern. 17) M. Simon in Saarbrücken. 0 a N C. G. Franz, in Berlin. 18) Christ. Walch, Fabrikant in Kaufbeuern.

Viehstands-Tabellen sind in der G. D. Bruͤhl'schen Buch⸗ druckerei zu erhalten.. 5

Druck und Verlag der G. D. Brühk' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.