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Es bedarf schließlich keiner naͤheren Erwaͤhnun iese if i e e l iher g, daß diese Vorschriften sich nur auf den Religionsunterricht beziehen, daß die israelitischen Kinder, insofern deren Eltern keine beson dere Elementarschulen nach Art. 55 des allerhöchsten Schuledicts errichten, die offentlichen Ortsschulen fernerhin regelmaͤßig zu besuchen haben.

gez. Hesse.

Zu Nr. K. G. 10,134.

vdt. Pistor.

*

Gießen am 21. October 1840.

Betreffend: Die Beschäftigung der Sträflinge zu Marienschloß. Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises

Gießen

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Die Großh. Zuchthaus direction in Marienschloß hat sich, um diese Anstalt moͤglichst gemeinnützig zu machen, veranlaßt gesehen, eine bedeutende Quantitat Feuer⸗Eimer aus Stroh

mit Oel⸗Firniß gedichtet, anfertigen zu lassen.

Da solche den aus Leder Gefertigten bei weitem vorzuziehen sein sollen, und fuͤr den geringen Betrag von 40 kr. per Stuck loco Marienschloß abgegeben werden koͤnnen, so nehme ich keinen Anstand, Sie hierauf aufmerksam zu machen mit der Empfehlung, daß Sie etwaigen Bedarf an Feuer⸗Eimern von dorten aus beziehen moͤgten, indem ich zugleich bemerke, wie sich die Zuchthaus⸗Direction erboten hat, alle Auftrage mit der billigsten Fracht und groͤßten

Praͤcision besorgen lassen zu wollen.

Bekanntmachungen. 200) Verkauf getragener Monti⸗ rungsstuͤcke.

Montag den 26. dieses Monats, des Vor⸗ mittags von 9 bis 12 und des Nachmittags von 1 bis 5 Uhr und an den folgenden Tagen zu gleicher Zeit, soll in der hiesigen Cavallerie⸗Ca⸗ serne eine bedeutende Quantität alter Monti⸗ rung, RNeitzeug und Casernenrequisite meistbie⸗ tend gegen gleich baare Zahlung versteigert wer⸗ den.

Butzbach den 9. Oktober 1840. In höherem Auftrag Cellari us, Unterquartiermeister.

K. Chr.) Ka nzorer.

202) Auf dem Grünberger Gallus-Markt sind dem Johannes Schmitt Ar. von Bellersheim zwei jährige, geschnittene Mutterschweine, weiß von Farbe, wovon eins 2 Trölchen am Halse hat, entlaufen. Deren Werth beträgt 8 fl. Der red liche Besitzer wird ersucht, mich alsbald davon in Kenntniß zu setzen.

Die Großh. Bürgermeister werden dienster⸗ benst ersucht, dieses in ihren Gemeinden alsbald bekannt machen zu lassen.

Bellersheim am 16. October 1840. Der Beigeordnete

Hartmann.