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Die Großherzoglichen Buͤrgermeister werden ersucht, dieses Ausschreiben sogleich dem vorsitzenden Mitgliede des Schulvorstandes mitzutheilen.
Zahl der woͤchentlich zu ertheilenden Religionsstunden; Vor- und Zunamen des Lehrers; f
Ort und Zeit seiner Geburt; 0 Anstalt, wo er seine Ausbildung erhalten hat; 1 Behoͤrde, von welcher er gepruͤft wurde; N 5
Dauer der Anstellung;
Behoͤrde, welche diese verfuͤgte;
Fähigkeit des Lehrers;
Auffuhrung;
Leistungen;
Betrag der Besoldung nach den einzelnen Bestandtheilen;
Dauer des Vertrags der Gemeinde mit dem Lehrer;
welche Nebenverrichtungen mit der Religionslehrerstelle verbunden sind; besondere Bemerkungen.
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Eck st eien. Zu Nr. K. G. 8896. Grünberg am 6. Dezember 1840. Betreffend: die polizeiliche Aufficht über das Brauen des Biers. 90 Der Großherzoglich Hessische 1 Kreisrath des Kreises Grünberg 9 an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises..
Die nachstehende hoͤchste Verfugung haben Sie alsbald zur oͤffentlichen Kenntniß zu brin⸗ gen, auch die, welche sich mit Bierfabrikation beschaͤftigen, hiernach besonders zu bedeuten und 9 uber deren genaue Befolgung zu wachen.
Zu Nr. D. 16,727. Darmstadt am 18. November 1840. Betreff: wie oben.
Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche
N Durch die Bemuͤhungen des Großh. Gewerbvereins ist es auf unwiderlegliche Weise be— wiesen, daß bei gehoͤriger Sorgfalt und unter Anwendung der erforderlichen Ingredienzien es moͤglich sey, im Großherzogthum Hessen ein eben so gutes und kraͤftiges Bier zu erzeugen, als anderwaͤrts, und namentlich in Baiern. Ein großes Hinderniß einer besseren Bierfabrikation ist jedoch der bisher noch herrschende Gebrauch, zu jeder Jahreszeit Bier zu brauen, waͤhrend doch die Erfahrung hinreichend gelehrt hat, daß es nicht moͤglich sey, in den waͤrmeren Monaten des Jahres, selbst unter Anwendung der groͤßten Sorgfalt und der besten Ingredienzien ein gutes, der Gesundheit nicht nachtheiliges Bier zu erhalten. 425 1
Ouvrie er
Das Großherzoglich Hessische
Großherzogl. Kreisraͤthe.
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