Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Blatt WZ. Freitag den 21. Februar 1840.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift
beträgt pr. Zeile 2 kr.
Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1389. Gießen am 17. Februar 1840.
Betreffend: Den Vieinalwegbau; insbesondere die Instruction über
die Dienstverhältnisse und die Geschäftsführung der Be⸗ zirkswegaufseher.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Von der, fuͤr die angestellten Bezirkswegwaͤrter von Hoͤchstpreislichem Ministerium er—⸗ lassenen Instruction, wird Ihnen bereits ein Exemplar zugekommen sein, daher ich Sie be— auftrage, deren Befolgung streng zu uͤberwachen.
K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. G. 1426. Gießen am 15. Februar 1840.
Betreffend: Das Formularpapier zu dem Rechnungswesen aus dem Geschäftskreise der Großherzogl Rechnungskammer⸗
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die saͤmmtlichen Großherzogl. Burger meister dieses Kreises.
Indem ich nachstehendes Schreiben Großherzogl. Rechnungskammer zu Ihrer Kenntniß bringe, bemerke ich Ihnen, daß ich ein Exemplar des Preißverzeichnisses Ihnen zusenden werde, welches Sie zum eignen Gebrauche, sowie zum Gebrauch der Gemeinde und Kirchen— rechner, zuganglich auf Ihrem Bureau oder einem sonst geeigneten Ort niederzulegen haben.
Von diesem und nachstehendem Erlaß haben Sie die betreffenden Rechner in Kenntniß zu setzen. K. Ch. Knorr.
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