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Gleichzeitig ist indessen verordnet worden, daß in derartigen Faͤllen uͤber die wieder einzuziehende Staatsrente, unter naͤherer Angabe der Grundrenten, von welchen die zum Ankauf von Grundstuͤcken verwendete Abloͤsungs⸗ summe herruͤhrt, eine Berechnung aufgestellt werde.
Wir setzen Sie von dieser hoͤchsten Entschließung unter der Empfehlung in Kenntniß, uns in jedem einzelnen Falle der in Rede stehenden Art, unter Mittheilung saͤmmtlicher betreffen⸗ den Actenstuͤcke, baldthunlichst zur weiteren Besorgung des Noͤthigen, die erforderliche Vorlage zu machen.
In Verhinderung des Praͤsidenten Knorr. vt. Otto.
Zu Nr. K. G. 6628. Gießen am 13. Juli 1840. Betreff: Die Reparatur der Feuerspritze zu Königsberg. N
Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der hiesige Glockengießer Friedrich Otto hat bisher mehrere Feuerspritzen zu fertigen und zu repariren uͤbernommen, und die Beendigung dieser Arbeit und Ablieferung der Spritzen, oft Jahre lang verzoͤgert. Die Koͤnigsberger Feuerspritze besitzt er schon uͤber ein Jahr, und hat sie, mehrmaliger ernster Erinnerungen von mir und Versprechungen von seiner Seite, ungeachtet, bis jetzt noch nicht abgeliefert. Ich sehe mich daher veranlaßt, Falls sich die Ortsvorstaͤnde unter diesen Umstaͤnden bewogen finden sollten, dem genannten Glockengießer Friedrich Otto ferner Arbeiten der fraglichen oder anderer Art anzuvertrauen, Ihnen aufzugeben, stets eine bestimmte Frist zur Ablieferung, und auf Nichteinhaltung derselben eine angemessene Conventionalstrafe festzusetzen.
In den über Genehmigung solcher Vertraͤge zu erstattenden Berichten ist jedesmal anzu— merken, welcher Ablieferungstermin, und welche Conventionalstrafe bestimmt worden ist.
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Zu Nr. K. G. 5398. Grunberg am 9. Juli 1840.
Betreff: Die Verzeichnisse über ausgestellte Scheine, Behufs der Bedeckung von Stuten. 5 1
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uͤber ertheilte Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten, unverweilt einzusenden.
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