gesetzt. Aus dem hiesigen Pfandbuch der Ge⸗ meinde Kesselbach geht inzwischen hervor, daß auf den deßfalls veräußerten Gütern eine Hypo⸗ thek, wegen eines, nach Obligation d. d. 7ten Juni 1785 bei Negierungsadvocat Nittershausen, als Vormund der Fechischen Kinder, entlehnten Kapitals von 60 fl. haftet. Da aus dem deß⸗ fallsigen Eintrag weder der Aufenthaltsort dieses Gläubigers zu ermitteln—, noch auch sonst be⸗ kannt ist, so wird nicht nur solcher, sondern auch alle diejenigen, die aus der deßfallsigen Ver⸗ schreibung Rechte ableiten oder diejenigen, die überhaupt dem, unter den bekannten Gläubi⸗ gern abgeschlossenen Uebereinkommen widerspre⸗ chen wollen, aufgefordert, sogewiß binnen 2 Mo⸗ naten à dato dahier ihre Rechte zu wahren, gegenfalls die in Rede stehende Hypothek ohne
besonders zu erlassendes Präclusivdekret für er⸗ loschen angesehen und die Uebereinkunft unter den bekannten Gläubigern zum Vollzug gebracht werden wird. Grünberg den ten Juni 1840. Großh. Hess. zum Landgericht Grünberg
geh. Patrimonialgericht Rabenau. Kraft. Nayß.
124) Nachdem der Vormund der Kinder des dahier verstorbenen Lohgerbermeisters Heinrich Sauer, Tuchmachermeister Johannes Hering da— hier, bei dem unterzeichneten Gericht angezeigt, daß er außer Stand sey, die gleichzeitig andrin⸗ genden Gläubiger seiner Curanden vollständig zu befriedigen, und deshalb denselben das väter⸗ liche Vermögen seiner Curanden abgetreten hat, so werden diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieses Vermoͤgen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem, hier⸗ zu auf
Sonnabend den 20ten Juni d. J.,
Morgens 10 UÜhr,
in das Geschäftslocal des unterzeich⸗ neten Gerichts, bestimmten Termin entwe⸗ der in Person, oder durch gehörig Bevollmäch⸗ tigte, unter Vorlegung aller darüber sprechenden Urkunden, summarisch zu liquidiren und zu be⸗ gründen, zugleich zu Abwendung eines förmlichen Concurses den Guteversuch zu gewärtigen, bei Meidung des Nechtsnachtheils, daß die dabei Nichterscheinenden als dem Beschluß der Mehr— heit beitretend angesehen werden.
Sollte die Gute nicht zu Stande kommen, so haben die Gläubiger gleichzeitig über die Wahl eines Masse-Curators sich zu vereinigen, widrigenfalls der in der Person des Procurators
Martin vorläufig bestellte Curator beibehalten werden soll. Marburg den 4ten Mai 1840. Kurfürstl. Hess. Landgericht daselbst. Wilkens. Begl. Fleischmann.
Versteigerungen.
131) Grasversteigerung bei dem Rentamte
Gießen.
Die Versteigerungen des Heugrases von nach⸗ benannten herrschaftlichen Wiesen werden für die⸗ ses Jahr in folgender Ordnung vorgenommen:
1) in der Behausung des Wiesenwarters Walter
zu Daubringen, Freitag den 19. Juni, Vormittags 9 Uhr, von der Sorauwiese— 26 Morgen; in der Behausung des Gr. Bürgermeisters Neidel zu Heuchelheim, an demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, von der Insel im Heßler, in Heuchelheimer Gemarkung= 2 Morgen 69,6 Klftr.; in dem Gemeindehause zu Königsberg, Montag den 22. Juni, Mittags 12 Uhr, von sämmtlichen Wiesen in Königsberger Gemarkung= 48 Morgen; in der Behausung der Wirthin Deibel zu Wieseck, Mittwoch den 24. Juni, Vormittags 9 Uhr, von der Auwiese in Wiesecker Gemarkung = 114 Morgen; bei dem Gasthause zum Pfau in Gießen, an demselben Tage, Nachmittags 2 Uhr, ö von der Weid⸗, Burg-, Ochsen⸗ und Wei⸗ denstrauchswiese in Gießer Gemarkung S 141 Morgen; bei der Steinberger Mühle, auf der Straße von Gießen nach Steinberg, 5 Freitag den 26. Jun, Vormittags 9 Uhr, von 25 Morgen im Herrnwalde,
„ 42„ in Leihgesterner Gemarkung, „2„ Nin Schiffenberger Gemark., „ 56„ in Watzenborner Gemark.
Gießen den 4. Juni 1840.
Der Rentamts⸗-Vicar. G. Leichtweiß.
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