jupen ins⸗ rten⸗ und in man⸗ nge dieset allern be⸗ sorgfältig abr nicht Das Ge⸗ an braucht tigten Ha⸗ sehr schnell wird ein
Weibchen
uppen öf⸗ e Raupen chen, um ch an die veil schon huppe ein angen it,
nuß man nden sich uch wenn füllig ab⸗ se aut ernährten so schwer,
5 in gro⸗ außen und Juhröhel machen. ser, ja a ö aneinan⸗ un diests da sie da⸗
Oberhessisches
Intelligenz und Kreis-Glatt W 24. Freitag den 12. Juni 1840.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz, und Kreisblatt be— stimmten Avertissements müͤssen längstens in
l. t i a jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
Kreisräthliche Bekanntmachung. Zu Nr. K. G. 4285. Gruͤnberg am 29. Mai 1840.
Betreffend: die Vollziehung der uneinbringlichen Forftstrafen im Krelse Grünberg, in specie vom(ten Quartal 1839.
Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Grunberg
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
ß
Nach Benachrichtigung Großherzogl. Landgerichts dahier, haben 1. Heinrich Schwarz, 2. Johannes Felsing, 3. Heinrich Hedderich, 4. Allexander Herber saͤmmtlich von Wettsaasen, in Gefaͤngniß verwandelte Forststrafen zu verbuͤßen, sich aber aus ihrer Heimath entfernt und hat ihr Aufenthaltsort noch nicht ermittelt werden koͤnnen. Ich beauftrage Sie daher, auf dieselben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien invigiliren, sie im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen.
Du eee
——
1 11 ldchu 2 Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in seinen Vekan 5 Na 0 ngen Ungehorsam er der böslichen Verlassung für ge⸗ Edictalladungen. ständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung aus⸗
127) Auf eine, von der Ehefrau des Glas- geschlossen und weiter w. N. erkannt werden wird.
ners Conrad Salzmann, Louise, geborne Justi Marburg den 19. Mai 1840. 5 dahier, wider gedachten ihren Ehemann, auf Kurfuͤrstliches Obergericht der Provinz den Grund der böslichen Verlassung, bei dem Oberhessen, Civil⸗Senat. unterzeichneten Gerichte erhobene Ehescheidungs— Ae e de
klage, und den von dem Untergerichte desfalls dt. v. Manger.
eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird
der genannte Glasner Conrad Salzmann hier⸗ 30) Die bekannten Gläubiger des schon vor durch vorgeladen, um binnen einer Frist von längerer Zeit verstorbenen Reinhard Dietz von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage Kesselbach haben in Bezug auf die Vertheilung durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichts- der vorhandenen Masse sich gütlich auseinander
ö
1
0 * ö ö
33
—
—


