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ein Rechtsstreit begonnen wird, diese also als Beklagte erscheint, so daß mithin in solchen Faͤllen alsbald und vor Ablauf der zur Erklärung auf die Klage bestimmten Frist von Ihnen, den Großherzogl. Buͤrgermeistern, die deßfallsige Anzeige, unter Anschluß des Berathungspro tocolls, welches den Beschluß des Gemeinderaths daruͤber enthaͤlt, ob er die von dem Geg ner erhobenen Anspruͤche anerkennt, oder sich auf die Klage einlassen will, bei dem vorge setzten Großherzogl. Kreisrathe zu machen ist. Ich weise Sie sofort an, sich hiernach zu

bemessen und den Gemeinderath darnach zu bedeuten. 7 N

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Bekanntmachungen. Edictalladung.

1243) Anton Hartmann, Conrads Sohn, von Langgöns, beabsichtigt die nachstehenden, nach dem Flurbuch ihm zustehenden, in der Langgön⸗ ser Gemarkung gelegenen Grundstücke, als:

alt neu J 10 231 38 107 Klftr. Acker am Langenlinder

ö Graben;

2) e f 494 Klftr. Acker am Mandlerweg; 3) 1% 881 Klftr. Acker über dem Best⸗ chesacker;

4)% 2 1394 Klftr. Acker am vordersten Frühstück;

5) 2 1 173 Klftr. Acker, die zweite Lage

am Belz; 22 117 Klftr. Acker an der Pfütz; 5 61 Klftr. Acker an der kleinen Stirn;, 8) 3 2% 852 Klftr. Acker vorm Hermanns⸗ anwender; 9) 3% 25 178 Klftr. Acker unten am Krit⸗ chesende; 10) 2445 88 Klftr. Acker in den Selzers⸗ 5 placken; 11)%% 1% 873 Klftr. Acker hinter der Kirche; 12) 12 2 484 Klftr. Acker bei der Fauer⸗

1

60 7

29 3 9

L924 1 1

29 21 1

0

8 1

5

5

bach; 13) 1% 2% 454 Klftr. Acker in den Wein⸗ gärten; a 14) 3 214 Klftr. Wiese auf der Badlach,

theilweise zu verkaufen, kann aber, weil er au⸗ geblich seinen gerichtlichen Theilungsbrief verlo ren hat, das Eigenthum besagter Grundstücke rechtlich nicht begründen. Es werden darum alle, welche Eigenthums- oder sonstige Ansprüche an diese Grundstücke bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzuzeigen, als sonst sie damit ausgeschlossen, das Eigenthum des Anton Hart

mann, C. S., der genannten Grundstücke unbe

dingt angenommen und das weiter Geeignete verfügt werden wird. Gießen den 8. September 1840. Großh. Hess. Stadtgericht. Müll lex, Lim per

Versteigerung.

198) Die Lieferung der auf den Etappen Friedberg, Gießen und Grünberg für die im Jahre 1841 an durchpassirenden Königlich Preu bischen Truppen verabfolgt werdende Fourage, soll Mittwoch den 28. October d. J.,

Vormittags 10 Uhr, auf dahiesigem Großh. Polizeibureau, an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Gießen den 7. Oktober 1840.

Der Großh. Etappen⸗Commissär Zulehner.

199) Montag den 19. Oktober d. J., des Vormittags um 10 Uhr, soll die dem Johann Peter Ullrich dahier gehörige, ohnweit Gladen bach gelegene, sogenannte Kurtsmühle, mit ei⸗ nem Mahl⸗ und einem Oelgange, nebst den dazu gehörigen Geräthschaften, Gebäuden, Grund und Boden derselben, so wie der Hofraum, fer⸗ ner Gärten und ohngefähr 4 Morgen Ackerland und Wiesen, ingleichem alle zum Mühlenbetrie⸗ be gehörigen Gerechtigkeiten und Befugnisse, un⸗ ter den alsdann bekannt gemacht werdenden Be dingungen, auf dem Wege des Zwangs, noch⸗ mals meistbietend öffentlich versteigert werden, wozu man Steiglustige mit dem Bemerken in Kenntniß setzt, daß unbekannte Steigerer sich über ihre Zahlungsfähigkeit genügend auszuwei sen haben. ö

Erdhausen den 26. Sept. 1840. 0 Vermöge speciellen Auftrags

Großherzogl. Hess. Landgerichts Gladenbach.

Der Buürgermeister e

eee.