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Zu Nr. K. G. 948.

Betreffend: Die Obftbaumzucht.

Grünberg am 28. Januar 1840.

Der Großherzoglich Hefsfische — N N 2 6 4 5 5 rns Kreises Ger au neh er an die Großherzogl. Buürgermeister dieses Kreises.

Nachdem der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in seiner Sitzung vom 8. d. Mts. in Bezug auf die Verbesserung der Obstbaumzucht den Beschluß gefaßt hat, vorerst keine Praͤmien auf Anlegung von Baumschulen, wohl aber einen Preiß von 25 fl. fur diejenige Gemeinde auszusetzen, welche den ersten Baumwaͤrter mit den zweckdienlichsten In⸗ structionen zur Verpflegung der Baͤume in der betreffenden Gemarkung angestellt haben werde: so setze ich Sie hiervon in Kenntniß. F

Zu Nr. K. G. 949.

Gruͤnberg am 28. Januar 1840. Betreffend: Die Verbesserung des Düngerwesers und der Wiesen. 0 Der Großherzoglich Hessische 5—* K 2 S 15 Kreis rath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.

Nach Benachrichtigung von dem Herrn Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins fuͤr die Provinz Oberhessen, hat der Ausschuß dieses Vereins in seiner Sitzung vom 6. d. Mts. beschlossen, daß, insofern Oeconomen Dunggruben oder Wiesen anlegen, resp. verbessern

wollen, Maurer und Wiesenbauer auf Kosten des Vereins an die betreffenden Orten gesendet werden sollen, um die Arbeiten bei dem beabsichtigten Anlagen zu projectiren und soweit

thunlich zu leiten.

Ich beauftrage Sie, dieses in Ibren Gemeinden zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen

und die sich etwa bei Ihnen Anmeldenden demnaͤchst hierher anzuzeigen, damit ich dem Herrn Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins Nachricht geben und von diesem wegen der Be— schickung fraglicher Maurer und Wiesenbauer die noͤthige Einleitung zeitig getroffen werden

kann.

Ouvrier.

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Vekanntmachungen.

30) Für die Kinder des ohnlängst verstor— benen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist die väterliche Erbschaft nur unter der Nechtswohl⸗ that des Inventars angetreten worden.

Zum Zweck der Feststellung der Masse wer⸗ den daher Alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachlaß des oben genann— ten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche ma⸗ chen wollen, aufgefordert, im Termin

Dienstag den 3. März d. J., Vormittags 8 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderun— gen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Gießen den 4. Februar 1840. Großh. Hess. Landgericht das. Plo ch. Stein.

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