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Oberhessisches

Intelligenz- und Kreis-Blatt V. Freitag den 7. Februar 1840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 817. Gießen am 3. Februar 1840.

Betreffend: Die Obstbaumzucht. Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an die sämmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach erhaltener Benachrichtigung hat der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins fur Oberhessen beschlossen, zum Zweck der Verbesserung fuͤr Obstbaumzucht einen Preis von 25 fl. fur diejenige Gemeinde auszusetzen, welche den ersten Baumgartner, mit den zweckdienlichsten In— structionen, zur Verpflegung der Obstbaͤume in der betreffenden Gemarkung angestellt haben werde, so daß derselbe auch die Verpflegung der Baͤume der Privaten, wenigstens zu beaufsichtigen hat.

Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, fordere ich Sie auf, diese Angelegenheit reiflich zu erwaͤgen, und im Einverstaͤndniß mit den betreffenden Baumbesitzern einen sachkundigen Mann anzunehmen, die ihm zu ertheilende Instruction aber vorher an mich einzusenden.

Da nicht zu leugnen ist, daß an vielen Orten noch wenig fuͤr den bezeichneten Zweck geschieht, und selbst die schoͤnsten Baͤume durch Vernachlaͤssigung von Seiten der Eigenthuͤmer oft zu Grunde gehen, so wird Jedem der Nutzen jener Maasregel von selbst einleuchten, daher ich auch nicht zweifle, daß solche uͤberall Beifall findet, und Sie sich der Sache mit

Eifer annehmen werden. e e ee e Zu Nr. K. G. 816. Gießen am 3. Februar 1840.

Betreffend: Die Verbesserung des Dürgerwesens und der Wiesen. Der Großherzoglich Hessische 2— 8 2 2 I J 2 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.

Der Praͤsident des land wirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhessen hat mich benachrichtiget, daß, wenn Oeconomen Dunggruben oder Wiesen anzulegen, resp. zu verbessern gesonnen sind, Maurer und Wiesenbauer auf Kosten des Vereins in die betreffenden Gemeinden gesendet werden sollen, welche die beabsichtigten Anlagen angeben und soweit thun⸗ lich leiten werden.