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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt
M4. Freitag, den 30. November. 1838.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ aer el ue Ahe 00 5 17 0 in jeder 17 05 bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; päter eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnliche i beträgt pr. Zeile 2 kr. 5 r ee ee
Kreisräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 9505. Gießen am 20. November 1838.
Betreffend: Die Anzeige des Wirths Johannes Ganß auf der Ganßenburg, wegen eines der Wuth verdächtigen Hundes.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Burgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Groß h. Bürgermeisters der Stadt Gießen).
Die nachstehende Verfuͤgung haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen
und deren Befolgung strenge zu uͤberwachen. K. E h. Ken ger e.
B ta n nh t m a ch u n.
Der in der polizeilichen Bekanntmachung vom 13. laufenden Monats, als der Was—⸗ serscheu verdaͤchtig bezeichnete Hund, ist laut des vorliegenden physicatsaͤrztlichen Berichtes un⸗ term 15. dieses, dahier crepirt, und es hat die vorgenommene Section ergeben, daß derselbe nicht nur allein mit der Tollwuth wirklich behaftet gewesen, sondern auch, daß er, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Biß eines anderen tollen Hundes angesteckt worden, und da hiernach immer noch die moͤglichste Vorsicht in Beaufsichtigung und Beobachtung der Hunde uberhaupt geboten ist, so finde ich mich veranlaßt, nach Anhoͤrung der Großh. Kreis- Sani⸗ taͤtsbeamten, in der vorliegenden Beziehung weiter zu verfugen:
1. Die durch die oben angezogene Bekanntmachung unter Strafandrohung angeordnete Einsperrung der Hunde hat zwar nur noch bis zum naͤchsten Montag den 26. dieses Monats einschließlich anzudauern, die Besitzer von Hunden sind indessen fortwaͤhrend bei Strafe gehalten, diese sorgfaͤltig zu beobachten und allenfalls sich ergebende Krank, heitsspuren alsbald der Ortspolizeibehoͤrde anzuzeigen.


